Stellungnahmen

Stellungnahme des hlb-Landesverbands Hessen zur Anpassung der Lehrverpflichtung an den Hochschulen für angewandte Wissenschaften in Hessen vom 21.7.2023

Auf den lange erwarteten Entwurf einer neuen Verordnung über den Umfang der Lehrverpflichtung des wissenschaftlichen und künstlerischen Personals an den Hochschulen des Landes Hessen (LVVO) hatte der hlbHessen große Hoffnungen gesetzt, die jedoch enttäuscht wurden. Der Entwurf der neuen LVVO beschränkt sich im Wesentlichen auf formelle Themen wie die Einbeziehung der Hessischen Hochschule für öffentliches Management und Sicherheit, neuer Personalkategorien und Regelungen zur Berücksichtigung digitaler Lehrformen. Die Lehrverpflichtung an den HAWen bleibt im LVVO-Entwurf unverändert bei 18 Lehrveranstaltungsstunden.

Stellungnahme der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Hessen zur Anpassung der Lehrverpflichtung an den HAWen vom 21.7.2023

Nachdem der Entwurf der Lehrverpflichtungsverordnung vom Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst vorgelegt wurde, hat auch die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Hessen am 21.7.2023 eine Stellungnahme verfasst und bedauert, dass die aktuellen Pläne an der derzeitigen Situation an den hessischen Hochschulen und hier insbesondere an den HAWen nichts ändern.

Stellungnahme der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Hessen zur Anpassung der Lehrverpflichtung an den HAW

Auch die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Hessen hat parallel zum hlbHessen und in enger Kooperation ein Positionspapier zur dringend notwendigen Anpassung der Lehrdeputate an den HAW erstellt. Die derzeitige Lehrverpflichtungsverordnung veranschlage völlig unzureichend die Vor- und Nachbereitungszeit der Veranstaltungen, Sprechstunden mit Studierenden, die Betreuung von Hausarbeiten, Praktika, Praxissemestern, Abschlussarbeiten sowie Promotionen. Hinzu komme der Zeitaufwand für die Abnahme von Studien- und Prüfungsleistungen sowie Verwaltungsaufgaben, die Koordinierung und Akkreditierung von Studiengängen sowie die eigene fachwissenschaftliche und didaktische Weiterbildung.

Professorinnen und Professoren an den HAW, wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit dem Schwerpunkt Lehre und Lehrkräfte für besondere Aufgaben können bei einer Lehrverpflichtung von 18 bzw. 24 Semesterwochenstunden qualitativ hochwertige Lehre, Forschung sowie Wissenschafts- und Praxistransfer nur auf Kosten massiver Selbstausbeutung oder der eigenen Gesundheit leisten.

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Stellungnahme des hlb-Landesverbands Hessen zur Anpassung der Lehrverpflichtung an den Hochschulen für angewandte Wissenschaften in Hessen im März 2022

Um die Betreuung von Studierenden zu verbessern, deren Erfolgsquote zu erhöhen, die Qualität in Lehre und anwendungsbezogener Forschung sicherzustellen und eine adäquate Entwicklung der hessischen Hochschulen für angewandte Wissenschaften zu ermöglichen sowie tragbare Arbeitsbedingungen zu schaffen, fordert der Hochschullehrerbund, Landesverband Hessen, das Lehrdeputat von 18 auf 12 SWS anzupassen.

Sollte der aktuelle Status quo bzgl. Lehrverpflichtung von ProfessorInnen und Lehrkräften mit besonderen Aufgaben mittelfristig erhalten bleiben, ist davon auszugehen, dass die Qualifizierung der AbsolventInnen abnehmen und nicht mehr den Erfordernissen von Wirtschaft, sozialen Institutionen und Gesellschaft genügen wird. Dies wird mittel- und langfristig zu erheblichen Schäden in der Wirtschaft und in der Entwicklungsfähigkeit des Landes führen.

Stellungnahme des hlb-Landesverbands Hessen zur Änderung des Landeshochschulgesetzes vom September 2021

Diese Stellungnahme greift im Wesentlichen auf die Stellungnahme des hlbHessen vom 24. Juni 2021 zurück und betont, dass mit dem vorliegenden Gesetzentwurf die negativen Entwicklungen und Tendenzen fortgeschrieben und zukunftsorientierte Möglichkeiten nicht genutzt werden.

Erhebliche Verbesserungspotenziale sieht der hlbHessen vor allem mit Blick auf die vorgesehene Ausweitung der Dienstaufgaben ohne eine Anpassung des Lehrdeputats, unzureichende Ansätze zur nachhaltigen und umfassenden Gewinnung von geeigneten Fachkräften für Professuren und die fehlenden Möglichkeiten zur Optimierung der Studienbedingungen, um eine im internationalen Wettbewerb adäquate Studienqualität sicherzustellen.

Stellungnahme des hlb–Landesverbands Hessen zur Änderung des Landeshochschulgesetzes

24. Juni 2021. In der Novellierung des HHG (Artikel 1) erkennt der hlbHessen z. T. positive Ansätze zur Entwicklung der Hochschulen für angewandte Wissenschaften und deren Aufgaben in der wissenschaftsbezogenen Ausbildung und Forschung: Beispielsweise wird durch die Novellierung die Möglichkeit eines unbefristeten Promotionsrechts eröffnet oder die bisher durch Verordnung geregelten Möglichkeiten zu elektronischen Fernprüfungen werden legitimiert.

Im Grundsatz werden die Bestrebungen der Landesregierung zur Entwicklung der HAW begrüßt und unterstützt. Allerdings sieht der hlbHessen in Teilaspekten erhebliche Verbesserungspotenziale und -notwendigkeiten. Diese betreffen sowohl institutionelle, aufgabenbezogene, wissenschaftszentrierte als auch beschäftigungsbezogene Aspekte.

Stellungnahme zum Gesetz zur Gründung der Hessischen Hochschule für öffentliches Management und Sicherheit vom März 2021

Der Gesetzentwurf zielt auf die Zusammenführung von Hessischer Hochschule für Polizei und Verwaltung (HfPV), Polizeiakademie Hessen (HPA) und Zentraler Fortbildung Hessen (ZFH) durch Gründung einer Hessischen Hochschule für öffentliches Management und Sicherheit (HöMS) ab und auf die Einbeziehung von Regelungen des bisherigen Verwaltungsfachhochschulgesetzes in das Hessische Hochschulgesetz. Der hlbHessen ist der Auffassung, dass der vorliegende Gesetzentwurf und der darin abgebildete Zusammenführungsprozess wenig geeignet sind, eine nachhaltig-qualitätszentrierte Ausbildung von Fachkräften für die öffentliche Verwaltung und Polizei im wissenschaftlichen Bereich zu gewährleisten.

Der grundsätzlich als positiv perspektivische Chance bewertete Zusammenführungsprozess wird auf dieser Basis nach Ansicht des hlbHessen zu einer Schwächung der wissenschafts-basierten Ausbildung in der öffentlichen Verwaltung und Polizei führen, die Effizienz des Zu-sammenführungsprozesses herabsetzen und das Betriebsklima in der neu zu schaffenden Institution HöMS negativ beeinflussen.

Stellungnahme zum Gesetz zur Verbesserung der Qualität der Studienbedingungen und der Lehre an hessischen Hochschulen („QSL-Gesetz“) und zur Verlängerung der Geltungsdauer des TUD-Gesetzes (Drucks. 20/2786) vom Juli 2020

Die Integration der QSL-Mittel in die Grundfinanzierung der Hochschulen und damit deren gekoppelte jährliche Steigerung wird begrüßt. Allerdings erfolgt durch die zukunftsbezogene Integration und Steigerung der Mittel kein Ausgleich für deren faktische Reduktion in der Vergangenheit. Daher ist als Basis der integrierten QSL-Mittel nicht der Absolutbetrag von 92 Millionen Euro pro Jahr, sondern ein Betrag von ca. 200 Millionen Euro anzusetzen.

Außerdem wird der Lösungsansatz "Überführung dieser Programmmittel in das Sockelbudget" ohne detailliertere Festlegung von Rahmenbedingungen und Ausführungsbestimmungen insbesondere im Hinblick auf eine weiterhin zweckorientierte Mittelverwendung zur Qualitätsveresserung in Studium und Lehre als nicht zielführend angesehen.

Stellungnahme zum Gesetzesentwurf der Fraktionen der CDU und Bündnis 90/Die Grünen für ein Gesetz über die Anpassung der Besoldung und Versorgung in Hessen in den Jahren 2019, 2020 und 2021 und zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften.

Juni 2019. Grundsätzlich begrüßt der hlbHessen diesen Gesetzesentwurf, denn in zwei grundsätzlichen Fragen folgt er den Forderungen des hessischen Hochschullehrerverbunds. Das Tarifergebnis der Angestellten des Landes wird für die Beamten in voller Höhe übernommen und die Besoldungserhöhung zeitgleich umgesetzt – was eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein sollte.

Doch gibt es die Notwendigkeit von Verbesserungen – nicht nur mit Blick auf die Höhe, sondern auch mit Blick auf die Struktur. So schadet es der Attraktivität einer Professur an den HAW massiv, wenn bei der W-Besoldung die für die HAW vorausgesetzte Berufserfahrung nicht automatisch beim Eintritt in eine HAW berücksichtigt wird, sondern dies von der Kulanz der Hochschulleitungen und der Kassenlage der Hochschulen abhängt.

Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zu dem Staatsvertrag über die Hochschulzulassung und über die Zulassung zum Hochschulstudium in Hessen

Juni 2019. Der hlbHessen ist der Auffassung, dass der vorliegende Gesetzesentwurf wenig geeignet ist, eine nachhaltig-qualitätszentrierte Ausbildung von Fachkräften, insbesondere im Hinblick auf gesellschaftlich und kulturell wichtige Studiengänge bzw. -inhalte, neue Technologien, Digitalisierung, Industrie 4.0 oder künstlicher Intelligenz, zu ermöglichen. Die Inhalte des Entwurfs legen lediglich formale Aspekte und Bedingungen fest, die allerdings in keinster Weise in der Hochschulrealität abgebildet werden.

Auch wenn der vorliegende Gesetzesentwurf insgesamt versucht, diese formalen Bedingungen zu konkretisieren, sieht der hlbHessen in dem dargestellten Sinne erhebliche Verbesserungs- und Ergänzungsmöglichkeiten um eine reale und nachhaltige Situationsverbesserung

Konzept zur Entwicklung der anwendungsbezogenen akademischen Ausbildung und Forschung durch Auf- und Ausbau des wissenschaftlichen Mittelbaus an den Hessischen HAW

10. August 2017. Zu dem Thema eines wissenschaftlichen Mittelbaus an den Hochschulen für angewwandte Wissenschaften hat Prof. Dr. Klaus Behler, Vorsitzender des hlbHessen, ein Konzept vorgelegt, das die positiven Aspekte entsprechender Maßnahmen, aber auch Möglichkeiten einer direkten und indirekten Refinanzierung des Aufwands behandelt.

Stellungnahme zum Gesetzentwurf zur Änderung des Hessischen Hochschulgesetzes sowie weiterer hochschulbezogener Vorschriften

20. Juli 2017. Eine adäquate Finanzierung der F&E-Infrastruktur auch an den HAW, die Schaffung eines den Dienstaufgaben des HAW angemessenen akademischen Mittelbaus, die Reduktion des Lehrdeputats auf 12 SWS sowie die Aufhebung der Besoldungsdifferenzierung zwischen Universitäten und HAW stehen im Mittelpunkt der Forderungen, die der hlbHessen in einer Stellungnahme zur Änderung des Hessischen Hochschulgesetzes einbrachte. Ein weiterer Fokus der Stellungnahme liegt bei Verbesserungen der Berufungssituation.

Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und Bündnis 90/Die Grünen für ein Gesetz über die Anpassung der Besoldung und Versorgung in Hessen in den Jahren 2017 und 2018 und zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften

Juni 2017. Nach Ansicht des hlbHessen ist aus verschiedenen Gründen eine deutlich höhere Anhebung der Besoldung geboten. Höhe und Zeitpunkt der Besoldungsanpassung resultieren nach wie vor in einer Verringerung des Netto-Bezüge-Niveaus, was zu einer weiteren Abnahme der Attraktivität der Stellung eines Professors an einer HAW in Hessen führt.

Ansätze zur Verbesserung des Studienerfolgs an Hochschulen für Angewandte Wissenschaften

15. April 2017. Eine Verbesserung der individuellen Studienbetreuung, eine individualisierte Studiengeschwindigkeit oder eine nachhaltige Verbesserung der Infrastruktur – unterschiedliche Ansätze zur Verbesserung des Studienerfolgs an Hochschulen für Angewandte Wissenschaften stellt dieses von Prof. Klaus Behler entwickelte Thesenpapier vor.

Der hlbHessen nimmt Stellung zur geplanten Besoldungsanpassung

23. Juni 2016. Der hlbHessen begrüßt es, dass mit dem vorliegenden Gesetzentwurf eine zweite Nullrunde für die Besoldung der hessischen Beamten nach dem Jahr 2015 vom Tisch ist. Die Fraktionen der CDU und Bündnis 90/Die Grünen geben sich große Mühe, den Nachweis zu erbringen, dass die geplante Besoldungsanpassung den dort genannten Kriterien genügen wird. Das ist erstaunlich, denn die Beamten des Landes erwarten von ihrem Dienstherrn selbstverständlich eine rechtskonforme Besoldungsanpassung.

Stellungnahme zur geplanten Novellierung des Hochschulgesetzes in Hessen

Februar 2015. Der hlbHessen begrüßt die Verankerung eines eigenständigen Promotionsrechts für Hochschulen für angewandte Wissenschaften/Fachhochschulen im Hessischen Hochschulgesetz.