Aktuelles: W-Besoldung in Hessen und HHG-Novelle


Verordnung zur Umsetzung der W-Besoldung liegt vor

16.03.2005 Die sog. Hochschul-Leistungsbezügeverordnung (HLeistBVO) wurde am 17.02.2005 im Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht und liegt nun auch uns vor. Sie regelt eine Reihe von Details für die Umsetzung der W-Besoldung an den hessischen Hochschulen. Wesentliche Punkte aus Sicht des hlb sind:
- Die sog. 90%-Regelung ist in der Verordnung nun nicht mehr vorhanden. Dies eröffnet den Hochschulen die Möglichkeit, den Kolleginnen und Kollegen beim Übertritt von der C- in die W-Besoldung ihre bisherigen Bezüge im vollen Umfang auch im W-System zu garantieren.
- Beim Übertritt von C nach W kann sofort eine unbefristete Zulage vergeben werden, die wie eine Berufungszulage behandelt wird (§ 8, Absatz 2, letzter Satz: "§ 3 gilt entsprechend"). Insbesondere kann diese Zulage höher sein als die Differenz zwischen dem W2-Basisgehalt und den aktuellen Bezügen im C-System, so dass beim Wechsel auch eine Aufbesserung der bisherigen Bezüge möglich wird. Kolleginnen und Kollegen, die sich schon seit längerer Zeit in der Besoldungsgruppe C2 befinden, können auf diesemWeg ihre berechtigte Erwartung auf Bezüge entsprechend der Besoldungsgruppe C3 realisieren.
Die Hochschulen haben mit dieser Verordnung den Handlungsspielraum erhalten, der im Lauf der Diskussion über die Umsetzung der W-Besoldung immer wieder - auch vom hlb - gefordert wurde. Insbesondere ist der Weg nun frei für akzeptable Übergangsregelungen für die Kolleginnen und Kollegen, die sich in der Besoldungsgruppe C2 befinden und ihr Amt in der Überzeugung angetreten haben, dass auch für sie die begründete Aussicht auf eine Besoldungsentwicklung entsprechend einer Zweitberufung nach C3 besteht. Nun liegt es an den Hochschulen selbst, ob sie den Handlungsspielraum im Sinne des Vetrauensschutzes nutzen oder nicht.
Den Text der HLeistBVO finden Sie hier als pdf-Dokument (20 kB) zum "download".

W-Besoldung: Verfahrensvorschlag des hlb

25.02.2005 Obwohl die Novellierung des Hessischen Hochschulgesetzes, die auch die Einführung der W-Besoldung in Hessen vorschreibt, bereits seit zwei Monaten rechtskräftig ist, liegt noch immer keine Verordnung mit Detailregelungen vor. Demnächst wird die W-Besoldung an den Fachhochschulen durch die Berufung neuer Kolleginnen und Kollegen jedoch faktisch etabliert, und spätestens im kommenden Semester werden die Hochschulleitungen sich mit Anfragen nach den Konditionen beim Wechsel von der C- ind die W-Besoldung konfrontiert sehen.
An allen hessischen Fachhochschulen wird mittlerweile an Verfahren zur Umsetzung der W-Besoldung gearbeitet. Je nach Hochschulstandort sind die Betroffenen mehr oder weniger umfassend in die Entscheidungen eingebunden. Der Vorstand hat deshalb in einer E-Mail an alle Mitglieder über seinen aktuellen Kenntnisstand informiert und außerdem einige Grundsätze erläutert, die in der weiteren Diskussion berücksichtigt werden sollten. Den Text finden Sie auch hier als pdf-Dokument (22 kB) zum "download".
Zusätzlich hat der Vorstand einen detaillierten beispielhaften Verfahrensvorschlag erarbeitet. Dieser Vorschlag soll zeigen, dass die formulierten Grundsätze in ein handhabbares Verfahren münden können. Die Diskussion ist noch nicht abgeschlossen, wir möchten Ihnen den Entwurf jedoch hier bereits zur Kenntnis bringen. Die Grundprinzipien des Verfahrens sind einfach, es müssen jedoch eine Reihe von Varianten bedacht werden. Im Detail ist das Verfahren daher durchaus komplex, und Sie sollten ein wenig Zeit mitbringen, wenn Sie sich ausführlich mit dem Text befassen möchten. Auch dieses Dokument finden Sie hier als pdf-Datei (34 kB) zum "download".
 

Novelle des HHG verabschiedet

23.12.2004 Die Novellierung des Hessischen Hochschulgesetzes (HHG) ist verabschiedet und im Gesetzblatt veröffentlicht. Kurz vor Jahresende hat es die Landesregierung nun doch noch geschafft: Die gesetzlichen Grundlagen für die Einführung der W-Besoldung in Hessen - und eine Reihe anderer Neuerungen - sind rechtskräftig.
Die Neufassung finden Sie auf den Internetseiten des Ministeriums für Wissenschaft und Kunst. Sie können sich die sog. "nichtamtliche Fassung" aber auch hier als pdf-Datei (276 kB) von unserem Server abholen.


Diskussionsveranstaltung mit Minister Corts zur W-Besoldung: Termin

25.10.2004 Zur Diskussionsveranstaltung mit Minister Corts lädt der Vorstand alle Kolleginnen und Kollegen herzlich ein:

Donnerstag, 04.11.2004, 14 - 16 Uhr
Standort Dieburg der FH Darmstadt
Großer Hörsaal unterhalb der Aula

Der Minister steht nach seinem Referat dem Auditorium für Fragen zur Verfügung.

Diskussionsveranstaltung mit Minister Corts zur W-Besoldung

14.10.2004 Liebe Kolleginnen und Kollegen,
in der letzten Woche hat die Landesregierung ihren Entwurf zur Novellierung des Hessischen Hochschulgesetzes ins Parlament eingebracht. Der Spielraum, den der bundesgesetzliche Rahmen den Ländern bei der Umsetzung der Besoldungsreform läßt, wird mit diesem Entwurf weder ausgeschöpft noch an die Hochschulen weitergegeben. In Zukunft sollen neu berufene Kolleginnen und Kollegen zunächst nur befristet beschäftigt werden, beim Übertritt von der C- in die W-Besoldung können nur 90% der bisherigen Bezüge unbefristet und ruhegehaltsfähig zugesagt werden, und die sog. Leistungszulagen werden zunächst auf fünf Jahre befristet vergeben.
Wie sollen unter diesen Bedingungen qualifizierte Bewerber aus der Wirtschaft gewonnen werden? Wie kann die Motivation der C2-Stelleninhaber erhalten werden, wenn es um die Wahrnehmung von Aufgaben in Gremien, Prüfungsausschüssen, bei der Weiterentwicklung des Studienprogramms, im Dekanat, bei FuE-Projekten und in der Lehre geht? Wie werden die unzumutbaren Härten gemildert, die insbesondere für Professorinnen und Professoren der Besoldungsgruppe C2 entstehen, die sich vielleicht in der Dienstaltersendstufe befinden, ihr Amt mit der begründeten Aussicht auf Zweitberufung nach C3 angetreten haben, und die vertrauensvoll jahrelang in Vorleistung gegangen sind? Der Vorstand hatte im Juli Gelegenheit, in einem zweistündigen Gespräch im Ministerium den Standpunkt des hlb darzulegen. Die Diskussion war interessant und konstruktiv, hat aber eine Menge Fragen aufgeworfen.
Der Minister hat sich freundlicherweise bereit erklärt, in einer Diskussionsveranstaltung mit allen Kolleginnen und Kollegen am Donnerstag, dem 04. November ab 14 Uhr persönlich Rede und Antwort zu stehen, also seine Bewegründe und Ziele bei der HHG-Novellierung zu erläutern und Fragen dazu zu beantworten.
Nicht nur aus dem Niveau der Diskussion, sondern auch aus der Teilnehmerzahl wird auf die Legitimation einer Interessenvertretung und auf die Bedeutung der Problematik für die Betroffenen geschlossen. Wir können nicht erwarten, daß unsere Interessen von den Hochschulleitungen, von den Studierenden, vom Minsterium oder dem Parlament so artikuliert werden wie wir sie zum Ausdruck gebracht haben möchten. Deshalb mein Appell: Verlegen Sie Ihre Lehrveranstaltungen, Ihre Gremientermine und alle übrigen Verpflichtungen und lassen Sie sich vom Minister persönlich erläutern, wie er sich die zukünftigen Arbeitsbedingungen seiner Professorinnen und Professoren vorstellt.

W-Besoldung

25.06.2004 Die hessische Landesregierung bereitet jetzt die Einführung der W-Besoldung zum 01.01.2005 vor. Das Kabinett hat einen Entwurf zur Novellierung des Hessischen Hochschulgesetzes verabschiedet, der Detailregelungen in eine Verordnung verlagert. Gleichzeitig wurde der Entwurf dieser Verordnung, der sog. "Hochschul-Leistungsbezügeverordnung" (HLeistBVO), verabschiedet.

Beide Entwürfe sind auf den Internetseiten des HMWK im Bereich "Recht" veröffentlicht.

Die Bezügeverordnung umfasst lediglich vier Seiten und legt einige allgemeine Verfahrensweisen und Kriterien fest. Die HHG-Novelle ist wesentlich umfangreicher und betrifft nicht nur die Einführung des W-Systems. Daher zitieren wir hier die wichtigsten Passagen in Bezug auf die Besoldungsreform:

- Der bisherige §39 wird §40 und erhält den folgenden neuen Absatz 3: "Der Senat kann für die Kriterien der Gewährung von Leistungsbezügen der Professorinnen und Professoren der Besoldungsgruppe W für besondere Leistungen in Forschung, Lehre und Kunst, Weiterbildung und Nachwuchsförderung sowie für die Ermittlung dieser Leistungen Grundsätze beschließen."
- §42 erhält den neunen Absatz 7: "Das Präsidium entscheidet über die Leistungsbezüge der Professorinnen und Professoren. Über Leistungsbezüge aus Anlaß von Berufungs- und Bleibeverhandlungen entscheidet das Präsidium im Einvernehmen mit dem Dekanat, wenn das Budget des Fachbereichs zusätzlich belastet wird."

Der Senat soll also lediglich an der Festlegung der Verfahrensweisen beteiligt werden, und dies auch nur für Leistungszulagen in Bezug auf Forschung, Lehre und Kunst, Weiterbildung und Nachwuchsförderung. Für die Entscheidung über die Funktionszulagen für Dekane und über Zulagen im Zusammenhang mit Berufungs- und Bleibeverhandlungen soll offenbar das Präsidium im wesentlichen allein zuständig sein.

Die Bezügeverordnung enthält ebenfalls einige Überraschungen. Zunächst ist vorgesehen, daß Professorinnen und Professoren der Besoldungsgruppen C2 und C3, die (auf Antrag) ins W-System wechseln wollen, in die Besoldungsgruppe W2 eingruppiert werden, C4-Professoren jedoch in die Besoldungsgruppe W3. Allen Kolleginnen und Kollegen an den hessischen Fachhochschulen bleibt somit die Besoldungsgruppe W3 verschlossen. Die besoldungsrechtliche Gleichstellung der Fachhochschulen mit den Universitäten, die wir bisher als eine der wenigen positiven Folgen der W-Besoldung betrachtet haben, wird offenbar in Hessen gar nicht vollzogen, jedenfalls nicht für die Kolleginnen und Kollegen, die sich bereits im Amt befinden. Aber es kommt noch besser: wer ins W-System wechselt, wird wohl damit rechnen, wenigstens seine bisherigen, unbefristet gewährten Bezüge aus der C-Besoldung ungeschmälert mitnehmen zu können. Der Autor des Verordnungsentwurfs stellt sich das aber anders vor: "Bei der Übernahme in das neue Amt dürfen Grundgehalt und unbefristete Leistungsbezüge nicht mehr als 90% des bisherigen sich aus Grundgehalt und unbefristeten Zuschüssen ... ergebenden Gehaltes betragen. Entsprechendes gilt für die Ruhegehaltfähigkeit." Da fragt sich der unbefangene Leser, ob der Wechsel ins W-System überhaupt gewünscht wird? Diese Regelung - wenn sie denn so realisiert wird - hat jedenfalls eher den Charakter eines Demotivationsprogramms ...

Das Parlament muß der HHG-Novelle noch zustimmen und wird nach unserer Einschätzung eine Anhörung veranlassen. Der hlb Hessen wird sich in diesem Meinungsbildungsprozeß erneut zu Wort melden. Der Vorstand hat die Position des hlb bereits im Oktober 2002 formuliert - eine Zusammenfassung finden Sie weiter unten - und wird die Angelegenheit auch bei dem anstehenden Gespräch bei Minister Corts am 22. Juli im HMWK zur Sprache bringen.

Wir empfehlen allen Kolleginnen und Kollegen dringend die Lektüre des Verordnungsentwurfs. Auch die HHG-Novelle enthält eine Reihe von Neuregelungen mit teilweise weitreichenden Konsequenzen. Mehr dazu demnächst an dieser Stelle und im neuen hlb-Infobrief, der für August geplant ist.

Öffnungsklausel

07.06.2003 Vermutlich haben Sie es in der Presse verfolgt: schon im letzten Jahr wollte Berlin aus dem einheitlichen Besoldungssystem für Beamte in Bund und Ländern aussteigen und die Bezüge eigenständig festlegen. Diese Initiative wurde damals noch nicht von den übrigen Ländern mitgetragen, inzwischen hat es aber offenbar eine Einigung gegeben. Die Süddeutsche Zeitung meldete kürzlich, daß die Nordländer Hamburg und Schleswig-Holstein bereits eine gemeinsame Linie abgesprochen haben und das Weihnachts- sowie das Urlaubsgeld kürzen wollen. Auch Nordrhein-Westfalen, so hieß es in der Meldung, wolle diese Möglichkeit auf jeden Fall nutzen.

Wir werden die Entwicklung, über die in der Presse unter dem Schlagwort "Öffnungsklausel" berichtet wird, aufmeksam weiter verfolgen. Womöglich geht von der "Öffnungsklausel" eine größere Gefahr für die materielle Ausstattung des Professorenamtes aus als von der Besoldungsreform.

Das neue hlb-Info ...

05.06.2003 ... ist in der Post! Unsere Mitglieder werden in den nächsten Tagen den Info-Brief 1/2003 in ihren Postfächern vorfinden. Schwerpunkt ist die ausführliche Version der Vorschläge des hlb Hessen zur Umsetzung der Besoldungsreform mit Erläuterungen zu den einzelnen Punkten.

Als Folge der Landtagswahlen wurde das Ministeramt im HMWK neu besetzt. Wir haben die ausführliche Version der hlb-Vorschläge dem neuen Minister zugesandt und um einen Gesprächstermin gebeten.

Einladung zur Jahreshauptversammlung

30.05.2003 Der Vorstand lädt alle Mitglieder herzlich zur Jahreshauptversammlung am Freitag, dem 27. Juni 2003 um 15 Uhr ein. Die Versammlung findet in der FH Darmstadt, Schöfferstr. 3, Hochhaus, Raum 1015 (Fachbereich EuI) statt.

Die Tagesordnung finden unsere Mitglieder im hlb-Infobrief 1/2003, der demnächst in den Versand geht.

Vorschläge des hlb Hessen zur Besoldungsreform

18.10.2002. Die Meinungsbildung zur Umsetzung der Besoldungsreform in Hessen beginnt. Auf der Basis der Diskussionen, die im hlb länderübergreifend seit einiger Zeit geführt werden, und nach ausführlichen Gesprächen mit vielen Kollegen hat der Vorstand des hlb Hessen Vorschläge für die Umsetzung der Besoldungsreform in Hessen formuliert. Die Zusammenfassung, die Sie auch hier nachlesen können, wird im Lauf dieser Woche an alle Professorinnen und Professoren an den hessischen Fachhochschulen verschickt.

Empfehlungen zur Umsetzung der Besoldungsreform in Hessen

Die Reform der Professorenbesoldung ist per Bundesgesetz beschlossen. Die Dienstaltersstufen der C-Besoldung werden zugunsten einer Basisvergütung aufgegeben, die in der gesamten aktiven Zeit konstant bleibt, aber durch Umlagen ("Funktions- und Leistungszulagen") aufgestockt werden kann. Das Bundesgesetz regelt nur wenige Details des Verfahrens. Festgelegt ist, daß an Fachhochschulen die Besoldungsstufen W2 und W3 eingeführt werden können. Das gesamte Verfahren muß "kostenneutral" sein. Bisherige Amtsinhaber können im C-Besoldungssystem bleiben. Sie nehmen dann weiter an den Dienstalterssteigerungen und an den regelmäßigen Besoldungsanpassungen teil. Sie können jederzeit ins W-System wechseln.

Die Einzelheiten der Besoldungsreform müssen spätestens bis zum 31.12.2004 auf Landesebene festgelegt sein. Die Umsetzung der Besoldungsreform in Hessen soll nach Auffassung des hlb Hessen der Komplexität und Vielfalt der Tätigkeit von Professorinnen und Professoren an Fachhochschulen Rechnung tragen, sowohl Neuberufenen als auch bereits im Amt befindlichen Professoren eine kalkulierbare finanzielle Entwicklungsperspektive bieten, eine adäquate Anerkennung für die hohe fachliche Qualifikation der FH-Professoren und für die geleistete Arbeit in Form von amtsangemessenen Bezügen ermöglichen, den Grundgedanken der leistungsorientierten Besoldung aufnehmen und mit möglichst geringem Verwaltungsaufwand verbunden sein. Ob die Fachhochschulen den Übergang von der C- zur W-Besoldung unbeschadet überstehen, wird jedoch wesentlich von der Behandlung der C2-Professorenschaft abhängen.

Unter diesen Gesichtspunkten schlägt der hlb Hessen vor:

Einheitliches Professorenamt an Fachhochschulen
Mit der Umstellung auf das W-Besoldungssystem soll die Problematik der C2- und C3-Besoldung an Fachhochschulen aufgelöst werden. Wir erkennen zur Zeit keine Faktoren, die eine Differenzierung der Professorenstellen in zwei Besoldungsgruppen begründen könnten.

Amtsangemessene Besoldung durch obligatorische Berufungszulage
Die Basisbesoldung nach W2 erscheint dem hlb nicht amtsangemessen. Falls an Fachhochschulen im Regelfall W2-Stellen eingerichtet werden, sollen bei der Berufung die Basisbezüge auf das bisherige mittlere Niveau bei der Berufung aufgestockt werden.

Realistische Entwicklungsperspektive bis zur jetzigen Endstufe C3
Anläßlich der Berufung bzw. beim Wechsel zur W-Besoldung soll ein individueller Besoldungsentwicklungsplan erstellt werden, aus dem die Zeitpunkte der Leistungsbewertungen und die Höhe der dabei zu erwartenden Steigerungen der Bezüge bis zum Niveau der jetzigen Endstufe der C3-Besoldung verbindlich hervorgehen.

Leistungszulagen kumulativ, unbefristet, ruhegehaltsfähig, dynamisiert

Antragsverfahren mit Regelvermutung normal guter Leistung
Zur Leistungsbewertung schlägt der hlb Hessen ein Antragsverfahren vor. Dabei schätzen sich die Betroffenen selbst in ihrer Leistung ein und legen dar, warum sie für eine Leistungszulage in Frage kommen. Ohne Antrag (und somit ohne Leistungsbewertung) werden grundsätzlich keine Leistungszulagen vergeben. Anträge auf Leistungszulagen zu Zeitpunkten, die im Besoldungsentwicklungsplan festgeschrieben sind, können in einem vereinfachten Verfahren bearbeitet werden, sofern sie dem vorgesehenen Kostenrahmen entsprechen (Regelvermutung normal guter Leistungen). Wenn qualifizierte Einwände vorgetragen werden, wenn bereits nach einem kürzeren Zeitraum eine Zulage beantragt wird oder wenn im Antrag eine wesentlich höhere Zulage reklamiert wird, tritt ein komplexeres Verfahren in Kraft, das in Bezug auf die Tiefe und die Verfahren der Beurteilung der Leistungen einem Berufungsverfahren entsprechen soll. Punktuelle besondere Leistungen sollen durch Einmalzahlungen honoriert werden.

Wissenschaftsadäquate Bewertung
Die Leistung muß wissenschaftsadäquat in ihrer Gesamtheit bewertet werden. Pauschalierte Punktsysteme sind ungeeignet und der Komplexität der Tätigkeit nicht angemessen. Die Leistungsbewertung darf nicht durch die Hochschulleitung oder den Dekan erfolgen, sondern soll zunächst auf Fachbereichsebene, dann auf Hochschulebene in kleinen Gremien durchgeführt werden, die ausschließlich mit Professoren besetzt sind.

Zulagenetat auf Hochschulebene
Soweit sich aus den Besoldungsentwicklungsplänen der Mitglieder eines Fachbereichs ein Mittelbedarf für Leistungszulagen ergibt, sollen diese Mittel den Fachbereichen aus dem Gesamtetat der Hochschule zur Verfügung gestellt werden. Ein gewisser Prozentsatz des Besoldungsetats soll der Hochschule als Ganzes zur Verfügung stehen oder aus anderen Mitteln der Hochschule entnommen und u.a. für Sonderzahlungen vorgesehen werden.

W3-Stellen an Fachhochschulen
Falls durchgängig W2-Stellen geschaffen werden, sollen in Zukunft W3-Stellen dann eingerichtet werden, wenn Ämter mit herausgehobenem Profil entstehen.

Übergangsregelungen für C2-Stelleninhaber
Der hlb Hessen empfiehlt eindringlich:

Nutzung aller freiwerdenden C3-Stellen für Zweitberufungen
Jede freiwerdende C3-Stelle soll bis zur Einführung der W-Besoldung an jetzige C2-Stelleninhaber vergeben werden.

Verbindliche Regelungen für C2-Stelleninhaber
Bei oder kurz vor Inkrafttreten der W-Besoldung sollen alle noch verbleibenden C2-Stelleninhaber in eine Besoldung übernommen werden, die die aktuelle Entwicklungsperspektive inklusive der zu erwartenden Zweitberufung nach C3 verbindlich festschreibt. Dazu gibt es verschiedene Möglichkeiten. Der einfachste Weg ist die unmittelbare Anhebung in die Besoldungsgruppe C3. Die damit verbundenen Kosten sind geringer als oft vermutet wird.

Modellrechnungen und Freigabe von Mitteln für die Einführung des W-Systems
Der hlb Hessen schlägt vor, verschiedene Szenarien für die Einführung der W-Besoldung in ihren Konsequenzen für das Besoldungsvolumen quantitativ durchzurechnen. Auf der Basis solcher Modellrechnungen kann bewußt entschieden werden, ob gravierende Schwierigkeiten bei der Umsetzung der Besoldungsreform in Kauf genommen werden sollen oder welche Mittel erforderlich sind, um den Absturz des Erfolgsmodells Fachhochschule zu vermeiden.

Jahreshauptversammlung in Frankfurt

15.07.2002. Die Jahreshauptversammlung unseres Landesverbandes fand am 28.06. in Frankfurt statt. Die Diskussion war geprägt von der bevorstehenden Umsetzung der Besoldungsreform in Hessen.

Falls dabei keine zufriedenstellenden Übergangsregelungen für die jetzigen C2-Professoren gefunden werden, werden die Fachhochschulen den Übergang zur W-Besoldung nicht unbeschadet überstehen. Eine große und aktive Gruppe der Professorenschaft würde in die Demotivation getrieben, und es ist nicht auszuschließen, daß der eine Kollege oder die andere Kollegin möglicherweise versucht sein könnte, sich gerade den Aufgaben zu entziehen, die ein besonders hohes Engagement erfordern. Die Hauptversammlung hat daher explizit beschlossen, der hlb Hessen möge sich dafür einsetzen, daß die finanzielle Entwicklungsperspektive der C2-Professoren bei der Umsetzung der Besoldungsreform so erhalten bleibt, wie sie bei der Berufung bestand.

Auf der Tagesordnung standen auch die Wahlen zum Vorstand. Neuer Vorsitzender ist Prof. Dr. Heckenkamp (FH Darmstadt), der dem Vorstand bisher als Schriftführer angehörte. Prof. Dr. Wiese, seit mehreren Jahren Vorsitzender des hlb Hessen, hat das Amt des Schriftführers übernommen und steht dem Vorstand somit weiterhin zur Verfügung. Der langjährige Schatzmeister, Herr Prof. Faber, tritt in den wohlverdienten Ruhestand. Zu seinem Nachfolger wurde Prof. Dr. Heddrich gewählt. Die Positionen der beiden stellvertretenden Vorsitzenden blieben mangels Kandidatinnen und Kandidaten leider unbesetzt. Die beiden Ämter werden bis zum nächsten Jahr kommissarisch vom Schriftführer und vom Schatzmeister übernommen.

Professorenbesoldungsreformgesetz ist rechtskräftig

18.02.2002. Die Einführung der W-Besoldung ist beschlossen. Bundesrat und Bundestag haben endgültig zugestimmt, und das sog. Professorenbesoldungsreformgesetz ist mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt rechtskräftig.

Das Bundesgesetz legt lediglich den Rahmen für die Besoldungsreform fest und überläßt den Ländern einen erheblichen Gestaltungsspielraum. Spätestens bis zum 31.12.2004 müssen die Details in der Ländergesetzgebung geregelt sein. Festgelegt ist aber, daß an Fachhochschulen W2- und W3-Stellen eingerichtet werden können

Ebenfalls per Bundesgesetz ist geregelt, daß alle Neuberufenen nach Inkrafttreten der Landesgesetze im W-System besoldet werden. Professorinnen und Professoren, die bereits im Amt sind und nach C besoldet werden, können in diesem System verbleiben. Sie nehmen weiterhin an den Dienstalterterssteigerungen und an den regelmäßigen Gehaltsanpassungen teil. Diese "große Besitzstandswahrung" ist keineswegs selbstverständlich. C-Professoren können aber jederzeit ins W-System wechseln.

Viele wichtige Details, z.B. die Frage der Ruhegehaltsfähigkeit von Zulagen, Verfahren zur Vergabe von Zulagen oder auch die Zuständigkeiten für Entscheidungen, bleiben der Landesgesetzgebung vorbehalten. Der hlb Hessen wird sich daher in den nächsten Monaten gründlich auf die Diskussion auf Landesebene vorbereiten.

Hessen

03.12.2001. Der Bundesrat hat die geplante Besoldungsreform mit den Stimmen der CDU/CSU-regierten Bundesländer und des Landes Brandenburg (35 von insgesamt 69 Stimmen) vorläufig gestoppt. In einer Presseerklärung fordert Ministerin Wagner eine Überarbeitung des Gesetzes:

"Die Bundesregierung ist mit ihrem Vorhaben, eine Jahrhundertreform zum Hochschuldienstrecht vorzulegen, gescheitert. Herausgekommen ist nur ein Reförmchen, das die dringend notwendige Modernisierung unserer Hochschulen im Personalbereich eher verhindert als vorantreibt. Ich freue mich, dass es Hessen gelungen ist, im Bundesrat die notwendige Mehrheit der Länder zu gewinnen, um die Reform der Professorenbesoldung im Vermittlungsausschuß erneut zu diskutieren. Das im Bundestag mit den Stimmen der Regierungskoalition beschlossene Gesetz zur Reform der Professorenbesoldung greift viel zu kurz und verhindert mit dem starren Festhalten an der Kostenneutralität ein echtes Anreizsystem für mehr Leistung in Wissenschaft und Forschung."

Auch der bayrische Kultusminister Zehetmair gehört zu den exponierten Kritikern am neuen Besoldungsgesetz. Nach einem Artikel der Süddeutschen Zeitung vom 01./02.12. wollen die Länder bei den Verhandlungen über die Modifikationen der Gesetzesvorlage im Vermittlungsausschuß darauf dringen, daß die Basisvergütungen in den Besoldungsgruppen W2 und W3 nochmals deutlich angehoben werden und daß die Kostendeckelung aufgegeben wird.

Bundesrat stoppt Besoldungsreform

30.11.2001. Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung die geplante Besoldungsreform abgelehnt und damit vorläufig gestoppt. Das Vorhaben wird nun im Vermittlungsausschuß diskutiert. Wir informieren Sie genauer, sobald uns Details vorliegen.

Gruß aus NRW

15.11.2001. Unser Kollege Juen vom hlb-Landesverband NRW ist auf eine interessante Geschichte gestoßen, die wir Ihnen nicht vorenthalten wollen. Hier seine Nachricht:

Keine Leistungsprämie für NRW-Beamte

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Heute lese ich in der RP: "Beamte sind sauer: Keine Leistungsprämie".

Berichtet wird: Böser Kommentar von mir:
Was sich da an Einsparmöglichkeiten ergibt, wenn der durchschnittliche dt. Prof. demnächst 24TDM pro Jahr in einen solchen Fördertopf gibt ....

Hier steht mehr

Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Juen
hlbNRW

Frau Wagner in der Bundestagsdebatte

12.11.2001. In der Bundestagsdebatte zur Besoldungsreform hat die hessische Staatsministerin für Wissenschaft und Kunst, Frau Wagner (FDP), harte Kritik am Gesetzesentwurf geäußert. Wenn diese Reform noch gerettet werden könne, dann nur über den Vermittlungsausschuß, sagte Frau Wagner nach einem Bericht unseres Kollegen Kolbe vom hlb Berlin, der die Aussprache für den hlb verfolgt hat. Frau Wagner habe insbesondere das starre Basisgehalt und die Forderung nach Kostenneutralität kritisiert.

Das HMWK hat dazu heute die folgende Pressemitteilung herausgegeben:

Wissenschaftsministerin Wagner: Habilitationsverbot,
Kostenneutralität und starre Grundgehälter für Professoren
verhindern Modernisierungsschub an den Hochschulen


Berlin/Wiesbaden - "Die Bundesregierung ist mit ihrem Anspruch, eine Jahrhundertreform zum Hochschuldienstrecht vorzulegen, gescheitert. Übrig geblieben ist lediglich ein Reförmchen. Mit dem starren Festhalten an der Kostenneutralität wird ein echtes Anreizsystem für mehr Leistung in Wissenschaft und Forschung verhindert. Damit wird ein Modernisierungsschub an unseren Hochschulen verhindert und ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit eher geschwächt als gestärkt", kritisierte Hessens Wissenschaftsministerin Ruth Wagner im Bundestag in Berlin, der heute in Zweiter und Dritter Lesung die Gesetzentwürfe zur Änderung der Professorenbesoldung und des Hochschulrahmengesetzes abschließend beriet.

Wissenschaftsministerin Wagner kündigte an, dass Hessen bei den im November anstehenden Beratungen im Bundesrat die Anrufung des Vermittlungsausschusses beantragen werde - mit dem Ziel, dass wichtige Bestandteile der Gesetzentwürfe zur Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes und zur Änderung des Hochschulrahmengesetzes überarbeitet werden.

Die Ministerin wandte sich erneut gegen die Pläne des Bundes, feste Grundgehälter für Professoren einzuführen. "Es ist wenig sinnvoll, niedrige Grundgehälter festzusetzen, wenn diese bereits bei der Erstberufung auf Grund ihrer Qualifikation durch Leistungszulagen ergänzt werden müssten, um eine amtsangemessene Bezahlung zu erreichen. Die Länder brauchen Gehaltsbandbreiten, um Akzente bei Professorenbesoldung zu setzen und damit hochkarätige Wissenschaftler in Konkurrenz zur Wirtschaft und zu ausländischen Hochschuleinrichtungen an deutsche Hochschulen zu holen und dort zu halten", sagte die Ministerin. Sie kritisierte außerdem den vom Bund geplanten Verzicht auf die Habilitation bei der Einstellung von Hochschullehrern. "Die Habilitation ist ein anerkannter Qualifizierungsnachweis. Wir wollen keine Abschaffung der Habilitation auf kaltem Wege, sondern setzen uns für Vielfalt der wissenschaftlichen Leistungsnachweise bei der Einstellung von Professoren ein", sagte die Ministerin. Vor diesem Hintergrund sei auch die vom Bund vorgesehene Juniorprofessur als stringente Regeleinstellungsvoraussetzung nicht akzeptabel. "Hessen ist grundsätzlich für die Einführung von Juniorprofessuren, befürwortet aber eine Soll-Vorschrift im Hochschulrahmengesetz", sagte Ministerin Wagner.

Besoldungsreform im Bundestag verabschiedet

12.11.2001. Der Bundestag hat mit den Stimmen der rot-grünen Regierungskoalition am 09.11. das sog. "Professorenbesoldungsreformgesetz" mit den Änderungen, die der Innenausschuß vorgeschlagen hatte, angenommen. Bayern und Hessen wollen den Vermittlungsausschuß anrufen.

In der Bundestagsdebatte wurde erneut deutlich, daß die Reform bedeutsame Mängel aufweist. Mehrere Zeitungsartikel (Welt, FAZ, Frankfurter Rundschau) haben die Kritikpunkte aufgenommen. "Die Kritiker stecken nicht auf", titelt Spiegel-online in einem Artikel über den Beschluß des Parlaments. Und: "Im Bundesrat stehen noch heftige Auseinandersetzungen bevor."

Bundestag berät über die Besoldungsreform

08.11.2001. Der Innenausschuss hat dem Bundestag am 7. November mit den Stimmen der Regierungsparteien gegen die Stimmen von CDU/CSU, FDP und PDS die Annahme des sog. "Professorenbesoldungsreformgesetzes" mit wenigen Änderungen empfohlen. Die Beratungen in zweiter und dritter Lesung finden im Parlament am 09. November statt.

Die Empfehlungen zur Änderung sind insbesondere:

1. Anhebung des Grundgehaltssatzes für W2 von bisher 3.580 Euro auf 3.724 Euro (=7.283,51 DM)

2. Anhebung des Grundgehaltssatzes für W3 von bisher 4.350 Euro auf 4.522 Euro (=8.844,26 DM)

3. Einführung der Möglichkeit, dass auch befristet gewährte Zulagen bei wiederholter Vergabe als ruhegehaltfähig erklärt werden können

4. Verlängerung der Frist bis zur Anpassung der entsprechenden Landesgesetze bis zum 31.12.2004

Diese Änderungen heilen nicht die wesentlichen Mängel des Gesetzentwurfes, die während der Anhörung durch den Innenausschuss am 18. Oktober 2001 deutlich geworden sind. Zu diesen Mängeln zählen (neben der Frage einer Übergangslösung für heutige C2-Stelleninhaber) insbesondere:

1. dass die Einführung eines Zulagensystems in der Besoldung unter der Vorgabe der Kostenneutralität nicht umsetzbar ist, insbesondere dann nicht, wenn vom Ist-Stellenbestand ausgegangen wird

2. dass die vorgesehenen Grundgehälter der Professuren so gering sind, dass sie ohne Zulagen nicht als amtsangemessen angesehen werden können (wie es die Bundesregierung behauptet), und damit nicht die verfassungsgemäße Vorgabe der amtsangemessenen Alimentation erfüllen

3. dass unklar bleibt, ob schon bei der ersten Berufung Leistungsbezüge gezahlt werden können oder müssen

4. dass einheitliche Kriterien für Leistungsbezüge fehlen und es nicht vorstellbar ist, dass ein Beurteilungsverfahren gefunden werden kann, das "gerichtsfest" ist

5. dass massive Verschlechterungen in der Versorgung zu befürchten sind, die zu den von der Bundesregierung geplanten Absenkungen für alle Beamten (Senkung des Versorgungsniveaus auf 71,75 %) erschwerend hinzukommen.

Die Vorsitzenden der hlb-Landesverbände haben während ihres Treffens mit dem Bundespräsidium am 26. und 27. Oktober 2001 für den jetzt eingetroffenen Fall beschlossen, die Innenminister der Länder über die zwar im Innenausschuss festgestellten, aber nicht behobenen Mängel des Gesetzes zu unterrichten und dazu aufzufordern, dem Gesetzentwurf die Zustimmung im Bundesrat zu verweigern. Die einzelnen Landesverbände werden diese Aufforderung in den nächsten Tagen schriftlich übermitteln.

Der Bundesrat befaßt sich voraussichtlich am 30. November mit dem Gesetzentwurf. Wir werden Sie weiter über den Stand der Dinge informieren.

Rektorenkonfernz kündigt die Unterstützung der Besoldungsreform auf

07.11.2001. Die Hochschul-Rektoren-Konferenz (HRK) teilt heute mit:

Am 6. November hat das Plenum der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) anlässlich der bevorstehenden zweiten Befassung des Bundesrates am 30. November 2001 folgenden, einstimmigen Beschluss zu den Gesetzentwürfen für die Reform der Professorenbesoldung und die Änderung des Hochschulrahmengesetzes gefasst:

1. Die HRK unterstützt das Gesetzesvorhaben zur Besoldungsreform nicht länger, da die bisherigen Stellungnahmen der Länder den Schluss zulassen, dass sie nicht bereit sind, die notwendigen zusätzlichen Mittel zur Finanzierung der Personalkosten bereitzustellen. In Kenntnis des einstimmigen Beschlusses der Finanzministerkonferenz vom 20. September 2001 appelliert die HRK abermals an die Länder, entsprechende, schon von Anfang an geforderte Länderfonds tatsächlich einzurichten.

2. Die HRK unterstützt die Ziele der Reform nach wie vor. Für sie war und ist aber unabdingbar, dass die Ziele der Reform durch eine entsprechende Umsetzung in den Ländern von den Hochschulen auch tatsächlich erreichbar sind. Mit einer strikten Kostenneutralität ist das nicht möglich.

3. Die HRK fordert die Länder deshalb abermals eindringlich auf, zunächst der in der Gesetzesnovelle zum Besoldungsrecht enthaltenen Option, zusätzliche Personalmittel zur Verfügung zu stellen, am 30. November 2001 im Bundesrat zuzustimmen, und bei der Umsetzung in Landesrecht auch tatsächlich von dieser Option Gebrauch zu machen, ohne dabei die Hochschulfinanzierung an anderer Stelle zu mindern.

4. Die im Verhältnis zu den jeweiligen Gesamthaushalten der Länder geringen Mehrbeträge sind deshalb schon am Anfang erforderlich, weil zum einen in allen Hochschulen, vor allem in Fachhochschulen insgesamt und den Universitäten in den neuen Ländern, Finanzmittel fehlen, um leistungs- und arbeitsmarktbezogene Zulagen auch aus Anlass von Berufungs- (und Bleibe-) verhandlungen zusätzlich zum "Grundgehalt" zu vergeben. Zum anderen sind in Hochschulen mit einer relativ kleinen Zahl an altershalber freiwerdenden Professuren die Beträge für die weiteren Leistungszulagen viel zu gering, die aus wegfallenden Alterszuschlägen "eingesammelt" werden müssten. Beides ist aber erforderlich, um eine amtsangemessene Besoldung zu sichern und für nennenswerte Zulagen aus Arbeitsmarktgründen oder für besondere Leistungen die erforderliche finanzielle Grundlage zu schaffen.

5. Was die Novellierung des HRG angeht, so besteht die HRK gemeinsam mit den anderen in der "Allianz" zusammengeschlossenen Wissenschaftsorganisationen darauf, in dem § 44 Abs. 2 des Gesetzentwurfes auf die Definition der Juniorprofessur als Regelberufungsvoraussetzung zu verzichten und diese Vorschrift bis auf den Schlusssatz zu streichen. Die Juniorprofessur kann ihren Zweck nur erfüllen, wenn die Hochschulen in Fällen, in denen die Marktlage es verlangt, auch deutlich mehr als die für W 1 vorgesehene Vergütung bezahlen dürfen und wenn die Hochschulen die Juniorprofessur tatsächlich international ausschreiben.

Bund-Länder-Kommission zum OECD-Bericht

19.06.2001. Gestern hat auch die Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung zum OECD-Bildungsbericht Stellung genommen und herausgestellt, daß in den nächsten Jahren ein eklatanter Mangel an Fachkräften droht. Der Kommentator der Süddeutschen Zeitung schreibt dazu heute:

"Mit schnelleren Universitätsabschlüssen wie dem Bachelor wird es allein nicht getan sein. Nun rächt es sich, daß Bund und Länder die Fachhochschulen bislang stiefmütterlich behandelt haben. Schlechter bezahlte Absolventen (gerade im öffentlichen Dienst) und das Billig-Image der praxisorientierten Studiengänge haben Studierwillige abgeschreckt oder an die ohnehin überlasteten Universitäten getrieben. Die Fachhochschulen müssen endlich aufgewertet und ausgebaut werden."

Vielleicht liest es ja der eine oder andere Politiker ...

Zum selben Thema mahnte gestern die Vorsitzende der Kultusministerkonferenz, Frau Schavan, im Radio eine umfassende Reform des Hochschulsystems an. Gleichzeitig forderte sie die Einführung von Studiengebühren. Es sei illusorisch, die notwendigen Investitionen im Hochschulbereich ausschließlich aus öffentlichen Mitteln zu finanzieren. Das Studium müsse außerdem einen engeren Bezug zum zukünftigen Beruf haben. Frau Schavan wird mit den Worten zitiert: "Die Hochschulen dürften nicht den Eindruck vermitteln, sie seien hauptsächlich für zukünftige Wissenschaftler da. Das ist nur ein kleiner Prozentsatz." Ignoriert Frau Schavan, Kultusministerin in Baden-Württemberg, die Fachhochschulen in ihrem eigenen Bundesland?

Ruth Wagner zur Dienstrechtsreform

15.06.2001. Die hessische Ministerin für Wissenschaft und Kunst hat sich dezidiert zur geplanten Dienstrechtsreform geäußert.

"Ich bin", so Ruth Wagner, "sehr erstaunt, dass die Kompromissvorschläge, die wir in einer gemeinsamen Ministerarbeitsgruppe zwischen Ländern und Bund formuliert haben, in wichtigen Teilen des Entwurfs der Bundesregierung keinen Niederschlag gefunden haben." Hessen werde sich deshalb in den jetzt anstehenden Beratungen des Bundesrates für Änderungen der Gesetzesentwürfe in wesentlichen Punkten einsetzen, kündigte die Ministerin in einer Presseerklärung an.

Frau Wagner kritisiert scharf die geplante Abschaffung der Habilitation. Die vorgesehene Regelung laufe darauf hinaus, die Habilitation "auf kaltem Wege" zu verbieten. Die Ministerin äußerte den (be-)merkenswerten Satz: "Man sollte keine Reform mit Verboten machen."

Bedauerlich, so die Ministerin weiter, sei es auch, daß es bei der Reform des Dienst- und Besoldungsrechts keine Grundsatzdiskussion über die Möglichkeit gegeben habe, Professoren in Zukunft nicht im Beamtenverhältnis zu belassen, sondern im Rahmen von Angestelltenverträgen - wie in Unternehmen auch - frei aushandelbare Vergütungen zu ermöglichen. Die Tatsache, daß man den bisher geltenden Beamtenstatus beibehalte, führe nicht zu einem leistungsgerechten Anreizsystem für junge Wissenschaftler.

Zu kritisieren seien auch die im Entwurf des Gesetzes zur Reform der Professorenbesoldung vorgesehenen Sätze des Grundgehaltes für die Besoldungsgruppe W 2 in Höhe von 7.000 Mark und für die Besoldungsgruppe W 3 in Höhe von 8.500 Mark. Diese Beträge könnten weder als amtsangemessen bezeichnet werden, noch seien sie geeignet, eine Stärkung der Attraktivität der Professorenbesoldung im internationalen Vergleich und im Wettbewerb mit der Wirtschaft zu gewährleisten. Zwar könnten neben dem Grundgehalt variable Zulagen für besondere Leistungen in Forschung, Lehre, Kunst, Weiterbildung und Nachwuchsförderung gezahlt werden. Da sich die vorgesehenen Sätze des Grundgehalts für die Bewerberinnen und Bewerber um Professorenämter auf Grund ihrer Qualifikation und ihres Berufungsalters aber in der Regel schon bei der Erstbewerbung als zu gering erweisen, müssten gleich zu Beginn über das Grundgehalt hinaus Leistungszulagen in mehr oder weniger großem Umfang gezahlt werden. Der damit verbundene Evaluierungs- und Verwaltungsaufwand sollte möglichst vermieden werden, so Ruth Wagner.

Es sei wenig sinnvoll, niedrige Grundgehälter festzusetzen, wenn diese bereits bei der Erstberufung durch Zulagen ergänzt werden müssten, um eine amtsangemessene Besoldung zu erreichen. Sinnvoller sei es vielmehr, die Grundgehaltssätze so anzuheben, dass sie in der Regel bei der Erstberufung auch ohne Zulagen dem Amt angemessen seien.

Frau Bulmahn kommentiert den OECD-Bericht

13.06.2001. Bei der Präsentation des neuesten OECD-Bildungsberichts hat sich Frau Bulmahn wieder zur Dienstrechtsreform geäußert. In einer Presseerklärung der Kultusministerkonferenz (KMK) heißt es, angesichts des drohenden Fachkräftemangels sei es richtig, die Attraktivität der Hochschulen für Studienbewerberinnen und -bewerber weiter zu stärken und vor allem auch mehr junge Leute zu einem Hochschulstudium zu bewegen. Und weiter:

"Ein entscheidender Schritt dafür ist die jetzt auf den Weg gebrachte Dienstrechtsreform für die Hochschulen. Die Bundesregierung und die Länder haben darüber hinaus in den letzten drei Jahren die Einführung von Bachelor- und Masterstudiengängen auf 1044 Studiengänge stark ausgeweitet. Da in der Regel Studienanfängerinnen und -anfänger keine wissenschaftliche Karriere anstreben, ist das die richtige Antwort. Nur so können die Hemmschwellen ein Studium anzutreten, abgebaut und andererseits dem Bedarf am Arbeitsmarkt Rechnung getragen werden. Außerdem werden verstärkt praxisorientierte Studiengänge angeboten."

Dies alles bieten wir an den Fachhochschulen schon seit Jahren an. Anstatt dieses erfolgreiche System auszubauen, die jahrzehntelangen Erfahrungen zu nutzen und verstärkt in die Fachhochschulen zu investieren, werden an den Universitäten jetzt die vorhandenen Studiengänge abgespeckt und angeblich berufsqualifizierende (Bachelor-)Abschlüsse vergeben. Soll sich der "Praxisbezug" auf diese Weise von allein einstellen? Wir sind gespannt, wie die Industrie mit den ersten Uni-Bachelors umgehen wird.

Berufsakademien in Hessen

06.06.2001. Auch in Hessen können jetzt staatlich anerkannte Berufsakademien ihre Tätigkeit aufnehmen. In einer Pressemitteilung schreibt das Ministerium für Wissenschaft und Kunst:

"Einstimmig hat der Hessische Landtag am Mittwoch das Gesetz über die staatliche Anerkennung von Berufsakademien verabschiedet. Damit, so Wissenschaftsministerin Ruth Wagner, werde in Hessen die Möglichkeit geschaffen, weitere Bildungsangebote im tertiären Bereich einzurichten. "Diese neuen Bildungseinrichtungen", so die Ministerin, "stehen neben den vorhandenen Angeboten an den Hochschulen und unterscheiden sich vor allem durch den hohen Praxisanteil in der dreijährigen Ausbildung, der gerade auf die spezifischen Bedürfnisse der örtlich ansässigen Unternehmen zugeschnitten ist."

Junge Leute können künftig nach einem Schulabschluß, der die Hochschulzugangsberechtigung einschließt, die Ausbildung in einem Betrieb mit einem einem dreijährigen Studium an einer Berufsakademie kombinieren und danach ein staatlich anerkanntes Diplom mit dem Zusatz BA erwerben. Dieser Abschluß, so die Wissenschaftsministerin, sei allerdings kein Hochschulexamen, denn dafür müsse man noch zwei weitere Semester studieren. Ein Vorzug der Berufsakademien sei jedoch ihre enge Verzahnung mit der Praxis.

Die Qualitätsstandards für Berufsakademien seien 1995 von der Kultusministerkonferenz für alle Länder beschlossen worden. Nach Maßgabe der vereinbarten Kriterien seien die Berufsakademien in die Hochschuldiplomrichtlinie der EU einbezogen. Darüber hinaus seien die Absolventen der Akademien berufsrechtlich Fachhochschulabsolventen gleichgestellt. Den Fachhochschulen empfahl die Ministerin, die Berufsakademien nicht als Konkurrenz , sondern als Anregung zu sehen, selbst dreijährige Studiengänge mit engem Praxisbezug einzurichten.

"Es ist jetzt die Sache derjenigen, die über lange Zeit hinweg die staatliche Anerkennung von Berufsakademien gefordert haben, dieses Gesetz umzusetzen," hob die Ministerin hervor. An einzelnen Standorten seien die Vorbereitungen schon sehr weit gediehen, an anderen Standorten scheine man noch abzuwarten."

Wir meinen: wer Berufsakademien gefordet hat, soll sie jetzt auch finanzieren - aber bitte nicht aus staatlichen Mitteln auf Kosten der Fachhochschulen!

Öffentlichkeitsarbeit des hlb

31.05.2001. Wir haben kürzlich schon angekündigt, daß der Ton in der Diskussion um die Dienstrechtsreform nun schärfer wird. Der hlb hat in der heutigen Ausgabe der Wochenzeitung DIE ZEIT eine Anzeige geschaltet, die in drastischer Form auf die Auswirkungen der vom Kabinett beschlossenen Gesetzesentwürfe hinweist. Diese Maßnahme zielt auf Wirkung in der Öffentlichkeit, damit die spezielle Situation der Fachhochschulen wahrgenommen wird. Auch die gut informierte Presse schreibt über die Dienstrechtsreform unter Schlagzeilen wie "Ende der Professorenherrlichkeit" oder "Leistungsprinzip für Professoren".

In der Presseerklärung, die die Aktion begleitet, heißt es:

"Während eine große Spreizung der Einkommen an den Universitäten durch deren inhomogene Professorenschaft begründet ist, werden an den Fachhochschulen ausschließlich marktnahe Lehrgebiete vertreten, die eine attraktive, hoch anzusetzende Grundvergütung verlangen. Die Fachhochschulen bemühen sich um Bewerber auf eine Professur, die nach Studium und Promotion eine erfolgreiche Berufskarriere vorweisen können. Sie sollen ihre Erfolgsrezepte an die Studierenden weiter geben. Die vorgesehenen Grundvergütungen sind in Zukunft nur noch für lebensjüngere Bewerber attraktiv, die sich direkt nach der Promotion ohne mehrjährige erfolgreiche Anwendung wissenschaftlicher Erkenntnisse in der Praxis auf eine Professur an einer Fachhochschule bewerben, denn die Lebensplanung der Bewerber orientiert sich grundsätzlich am gesicherten Einkommen. Damit ist der Verlust des Profils der Fachhochschulen vorprogrammiert."


Stand: 17. März 2005