25.02.2005 Obwohl die Novellierung des Hessischen Hochschulgesetzes,
die auch die Einführung der W-Besoldung in Hessen vorschreibt, bereits
seit zwei Monaten rechtskräftig ist, liegt noch immer keine Verordnung
mit Detailregelungen vor. Demnächst wird die W-Besoldung an den
Fachhochschulen durch die Berufung neuer Kolleginnen und Kollegen
jedoch faktisch etabliert, und spätestens im kommenden Semester werden
die Hochschulleitungen sich mit Anfragen nach den Konditionen beim
Wechsel von der C- ind die W-Besoldung konfrontiert sehen.
An allen hessischen Fachhochschulen wird mittlerweile an Verfahren zur
Umsetzung der W-Besoldung gearbeitet. Je nach Hochschulstandort sind
die Betroffenen mehr oder weniger umfassend in die Entscheidungen
eingebunden. Der Vorstand hat deshalb in einer E-Mail an alle
Mitglieder über seinen aktuellen Kenntnisstand informiert und außerdem
einige Grundsätze erläutert, die in der weiteren Diskussion
berücksichtigt werden sollten. Den Text finden Sie auch hier als pdf-Dokument (22 kB) zum "download".
Zusätzlich hat der Vorstand einen detaillierten beispielhaften
Verfahrensvorschlag erarbeitet. Dieser Vorschlag soll zeigen, dass die
formulierten Grundsätze in ein handhabbares Verfahren münden können.
Die Diskussion ist noch nicht abgeschlossen, wir möchten Ihnen den
Entwurf jedoch hier bereits zur Kenntnis bringen. Die Grundprinzipien
des Verfahrens sind einfach, es müssen jedoch eine Reihe von Varianten
bedacht werden. Im Detail ist das Verfahren daher durchaus komplex, und
Sie sollten ein wenig Zeit mitbringen, wenn Sie sich ausführlich mit
dem Text befassen möchten. Auch dieses Dokument finden Sie hier als pdf-Datei (34 kB) zum "download".
23.12.2004 Die Novellierung des Hessischen Hochschulgesetzes (HHG)
ist verabschiedet und im Gesetzblatt veröffentlicht. Kurz vor
Jahresende hat es die Landesregierung nun doch noch geschafft: Die
gesetzlichen Grundlagen für die Einführung der W-Besoldung in Hessen -
und eine Reihe anderer Neuerungen - sind rechtskräftig.
Die Neufassung finden Sie auf den Internetseiten des Ministeriums für
Wissenschaft und Kunst. Sie können sich die sog. "nichtamtliche
Fassung" aber auch hier als pdf-Datei (276
kB) von unserem Server abholen.
25.10.2004 Zur Diskussionsveranstaltung mit Minister Corts lädt der
Vorstand alle Kolleginnen und Kollegen herzlich ein:
14.10.2004 Liebe Kolleginnen und Kollegen,
in der letzten Woche hat die Landesregierung ihren Entwurf zur
Novellierung des Hessischen Hochschulgesetzes ins Parlament
eingebracht. Der Spielraum, den der bundesgesetzliche Rahmen den
Ländern bei der Umsetzung der Besoldungsreform läßt, wird mit diesem
Entwurf weder ausgeschöpft noch an die Hochschulen weitergegeben. In
Zukunft sollen neu berufene Kolleginnen und Kollegen zunächst nur
befristet beschäftigt werden, beim Übertritt von der C- in die
W-Besoldung können nur 90% der bisherigen Bezüge unbefristet und
ruhegehaltsfähig zugesagt werden, und die sog. Leistungszulagen werden
zunächst auf fünf Jahre befristet vergeben.
Wie sollen unter diesen Bedingungen qualifizierte Bewerber aus der
Wirtschaft gewonnen werden? Wie kann die Motivation der
C2-Stelleninhaber erhalten werden, wenn es um die Wahrnehmung von
Aufgaben in Gremien, Prüfungsausschüssen, bei der Weiterentwicklung des
Studienprogramms, im Dekanat, bei FuE-Projekten und in der Lehre geht?
Wie werden die unzumutbaren Härten gemildert, die insbesondere für
Professorinnen und Professoren der Besoldungsgruppe C2 entstehen, die
sich vielleicht in der Dienstaltersendstufe befinden, ihr Amt mit der
begründeten Aussicht auf Zweitberufung nach C3 angetreten haben, und
die vertrauensvoll jahrelang in Vorleistung gegangen sind?
Der Vorstand hatte im Juli Gelegenheit, in einem zweistündigen Gespräch
im Ministerium den Standpunkt des hlb darzulegen. Die Diskussion war
interessant und konstruktiv, hat aber eine Menge Fragen aufgeworfen.
Der Minister hat sich freundlicherweise bereit erklärt, in einer
Diskussionsveranstaltung mit allen Kolleginnen und Kollegen am
Donnerstag, dem 04. November ab 14 Uhr persönlich Rede und Antwort zu
stehen, also seine Bewegründe und Ziele bei der HHG-Novellierung zu
erläutern und Fragen dazu zu beantworten.
Nicht nur aus dem Niveau der Diskussion, sondern auch aus der
Teilnehmerzahl wird auf die Legitimation einer Interessenvertretung und
auf die Bedeutung der Problematik für die Betroffenen geschlossen. Wir
können nicht erwarten, daß unsere Interessen von den
Hochschulleitungen, von den Studierenden, vom Minsterium oder dem
Parlament so artikuliert werden wie wir sie zum Ausdruck gebracht haben
möchten. Deshalb mein Appell: Verlegen Sie Ihre Lehrveranstaltungen,
Ihre Gremientermine und alle übrigen Verpflichtungen und lassen Sie
sich vom Minister persönlich erläutern, wie er sich die zukünftigen
Arbeitsbedingungen seiner Professorinnen und Professoren vorstellt.
25.06.2004 Die hessische Landesregierung bereitet jetzt die
Einführung der W-Besoldung zum 01.01.2005 vor. Das Kabinett hat einen
Entwurf zur Novellierung des Hessischen Hochschulgesetzes
verabschiedet, der Detailregelungen in eine Verordnung verlagert.
Gleichzeitig wurde der Entwurf dieser Verordnung, der sog.
"Hochschul-Leistungsbezügeverordnung" (HLeistBVO), verabschiedet.
Beide Entwürfe sind auf den Internetseiten des HMWK im Bereich "Recht" veröffentlicht.
Die Bezügeverordnung umfasst lediglich vier Seiten und legt einige
allgemeine Verfahrensweisen und Kriterien fest. Die HHG-Novelle ist
wesentlich umfangreicher und betrifft nicht nur die Einführung des
W-Systems. Daher zitieren wir hier die wichtigsten Passagen in Bezug
auf die Besoldungsreform:
- Der bisherige §39 wird §40 und erhält den folgenden neuen Absatz 3:
"Der Senat kann für die Kriterien der Gewährung von Leistungsbezügen
der Professorinnen und Professoren der Besoldungsgruppe W für besondere
Leistungen in Forschung, Lehre und Kunst, Weiterbildung und
Nachwuchsförderung sowie für die Ermittlung dieser Leistungen
Grundsätze beschließen."
- §42 erhält den neunen Absatz 7: "Das Präsidium entscheidet über die
Leistungsbezüge der Professorinnen und Professoren. Über
Leistungsbezüge aus Anlaß von Berufungs- und Bleibeverhandlungen
entscheidet das Präsidium im Einvernehmen mit dem Dekanat, wenn das
Budget des Fachbereichs zusätzlich belastet wird."
Der Senat soll also lediglich an der Festlegung der Verfahrensweisen
beteiligt werden, und dies auch nur für Leistungszulagen in Bezug auf
Forschung, Lehre und Kunst, Weiterbildung und Nachwuchsförderung. Für
die Entscheidung über die Funktionszulagen für Dekane und über Zulagen
im Zusammenhang mit Berufungs- und Bleibeverhandlungen soll offenbar
das Präsidium im wesentlichen allein zuständig sein.
Die Bezügeverordnung enthält ebenfalls einige Überraschungen. Zunächst
ist vorgesehen, daß Professorinnen und Professoren der
Besoldungsgruppen C2 und C3, die (auf Antrag) ins W-System wechseln
wollen, in die Besoldungsgruppe W2 eingruppiert werden, C4-Professoren
jedoch in die Besoldungsgruppe W3. Allen Kolleginnen und Kollegen an
den hessischen Fachhochschulen bleibt somit die Besoldungsgruppe W3
verschlossen. Die besoldungsrechtliche Gleichstellung der
Fachhochschulen mit den Universitäten, die wir bisher als eine der
wenigen positiven Folgen der W-Besoldung betrachtet haben, wird
offenbar in Hessen gar nicht vollzogen, jedenfalls nicht für die
Kolleginnen und Kollegen, die sich bereits im Amt befinden. Aber es
kommt noch besser: wer ins W-System wechselt,
wird wohl damit rechnen, wenigstens seine bisherigen, unbefristet
gewährten Bezüge aus der C-Besoldung ungeschmälert mitnehmen zu können.
Der Autor des Verordnungsentwurfs stellt sich das aber anders vor: "Bei
der Übernahme in das neue Amt dürfen Grundgehalt und unbefristete
Leistungsbezüge nicht mehr als 90% des bisherigen sich aus Grundgehalt
und unbefristeten Zuschüssen ... ergebenden Gehaltes betragen.
Entsprechendes gilt für die Ruhegehaltfähigkeit." Da fragt sich der
unbefangene Leser, ob der Wechsel ins W-System überhaupt gewünscht
wird? Diese Regelung - wenn sie denn so realisiert wird - hat
jedenfalls eher den Charakter eines
Demotivationsprogramms ...
Das Parlament muß der HHG-Novelle noch zustimmen und wird nach unserer
Einschätzung eine Anhörung veranlassen. Der hlb Hessen wird sich in
diesem Meinungsbildungsprozeß erneut zu Wort melden. Der Vorstand hat
die Position des hlb bereits im Oktober 2002
formuliert - eine Zusammenfassung finden Sie weiter unten - und wird
die Angelegenheit auch bei dem anstehenden Gespräch bei Minister Corts
am 22. Juli im HMWK zur Sprache bringen.
Wir empfehlen allen Kolleginnen und Kollegen dringend die Lektüre des
Verordnungsentwurfs. Auch die HHG-Novelle enthält eine Reihe von
Neuregelungen mit teilweise weitreichenden Konsequenzen. Mehr dazu
demnächst an dieser Stelle und im neuen hlb-Infobrief, der für August
geplant ist.
07.06.2003 Vermutlich haben Sie es in der Presse verfolgt: schon im
letzten Jahr wollte Berlin aus dem einheitlichen Besoldungssystem für
Beamte in Bund und Ländern aussteigen und die Bezüge eigenständig
festlegen. Diese Initiative wurde damals noch nicht von den übrigen
Ländern mitgetragen, inzwischen hat es aber offenbar eine Einigung
gegeben. Die Süddeutsche Zeitung meldete kürzlich, daß die Nordländer
Hamburg und Schleswig-Holstein bereits eine gemeinsame Linie
abgesprochen haben und das Weihnachts- sowie das Urlaubsgeld kürzen
wollen. Auch Nordrhein-Westfalen, so hieß es in der Meldung, wolle
diese Möglichkeit auf jeden Fall nutzen.
Wir werden die Entwicklung, über die in der Presse unter dem Schlagwort
"Öffnungsklausel" berichtet wird, aufmeksam weiter verfolgen. Womöglich
geht von der "Öffnungsklausel" eine größere Gefahr für die materielle
Ausstattung des Professorenamtes aus als von der
Besoldungsreform.
05.06.2003 ... ist in der Post! Unsere Mitglieder werden in den
nächsten Tagen den Info-Brief 1/2003 in ihren Postfächern vorfinden.
Schwerpunkt ist die ausführliche Version der Vorschläge des hlb Hessen
zur Umsetzung der Besoldungsreform mit Erläuterungen zu den einzelnen
Punkten.
Als Folge der Landtagswahlen wurde das Ministeramt im HMWK neu besetzt.
Wir haben die ausführliche Version der hlb-Vorschläge dem neuen
Minister zugesandt und um einen Gesprächstermin gebeten.
30.05.2003 Der Vorstand lädt alle Mitglieder herzlich zur
Jahreshauptversammlung am Freitag, dem 27. Juni 2003 um 15 Uhr ein. Die
Versammlung findet in der FH Darmstadt, Schöfferstr. 3, Hochhaus, Raum
1015 (Fachbereich EuI) statt.
Die Tagesordnung finden unsere Mitglieder im hlb-Infobrief 1/2003, der
demnächst in den Versand geht.
18.10.2002. Die Meinungsbildung zur Umsetzung der Besoldungsreform
in Hessen beginnt. Auf der Basis der Diskussionen, die im hlb
länderübergreifend seit einiger Zeit geführt werden, und nach
ausführlichen Gesprächen mit vielen Kollegen hat der Vorstand des hlb
Hessen Vorschläge für die Umsetzung der Besoldungsreform in Hessen
formuliert. Die Zusammenfassung, die Sie auch hier nachlesen können,
wird im Lauf dieser Woche an alle Professorinnen und Professoren an den
hessischen Fachhochschulen
verschickt.
Empfehlungen zur Umsetzung der Besoldungsreform in Hessen
Die Reform der Professorenbesoldung ist per Bundesgesetz beschlossen.
Die Dienstaltersstufen der C-Besoldung werden zugunsten einer
Basisvergütung aufgegeben, die in der gesamten aktiven Zeit konstant
bleibt, aber durch Umlagen ("Funktions- und Leistungszulagen")
aufgestockt werden kann. Das Bundesgesetz regelt nur wenige Details des
Verfahrens. Festgelegt ist, daß an Fachhochschulen die Besoldungsstufen
W2 und W3 eingeführt werden können. Das gesamte Verfahren muß
"kostenneutral" sein. Bisherige Amtsinhaber können im
C-Besoldungssystem bleiben. Sie nehmen dann weiter an den
Dienstalterssteigerungen und an den regelmäßigen Besoldungsanpassungen
teil. Sie können jederzeit ins W-System wechseln.
Die Einzelheiten der Besoldungsreform müssen spätestens bis zum
31.12.2004 auf Landesebene festgelegt sein. Die Umsetzung der
Besoldungsreform in Hessen soll nach Auffassung des hlb Hessen der
Komplexität und Vielfalt der Tätigkeit von Professorinnen und
Professoren an Fachhochschulen Rechnung tragen, sowohl Neuberufenen als
auch bereits im Amt befindlichen Professoren eine kalkulierbare
finanzielle Entwicklungsperspektive bieten, eine adäquate Anerkennung
für die hohe fachliche Qualifikation der FH-Professoren und für die
geleistete Arbeit in Form von amtsangemessenen Bezügen ermöglichen, den
Grundgedanken der leistungsorientierten Besoldung aufnehmen und mit
möglichst geringem Verwaltungsaufwand verbunden sein. Ob die
Fachhochschulen den Übergang von der C- zur W-Besoldung unbeschadet
überstehen, wird jedoch wesentlich von der Behandlung der
C2-Professorenschaft abhängen.
Unter diesen Gesichtspunkten schlägt der hlb Hessen vor:
Einheitliches Professorenamt an Fachhochschulen
Mit der Umstellung auf das W-Besoldungssystem soll die Problematik der
C2- und C3-Besoldung an Fachhochschulen aufgelöst werden. Wir erkennen
zur Zeit keine Faktoren, die eine Differenzierung der
Professorenstellen in zwei Besoldungsgruppen begründen könnten.
Amtsangemessene Besoldung durch obligatorische Berufungszulage
Die Basisbesoldung nach W2 erscheint dem hlb nicht amtsangemessen.
Falls an Fachhochschulen im Regelfall W2-Stellen eingerichtet werden,
sollen bei der Berufung die Basisbezüge auf das bisherige mittlere
Niveau bei der Berufung aufgestockt werden.
Realistische Entwicklungsperspektive bis zur jetzigen Endstufe C3
Anläßlich der Berufung bzw. beim Wechsel zur W-Besoldung soll ein
individueller Besoldungsentwicklungsplan erstellt werden, aus dem die
Zeitpunkte der Leistungsbewertungen und die Höhe der dabei zu
erwartenden Steigerungen der Bezüge bis zum Niveau der jetzigen
Endstufe der C3-Besoldung verbindlich hervorgehen.
Leistungszulagen kumulativ, unbefristet, ruhegehaltsfähig,
dynamisiert
Antragsverfahren mit Regelvermutung normal guter Leistung
Zur Leistungsbewertung schlägt der hlb Hessen ein Antragsverfahren vor.
Dabei schätzen sich die Betroffenen selbst in ihrer Leistung ein und
legen dar, warum sie für eine Leistungszulage in Frage kommen. Ohne
Antrag (und somit ohne Leistungsbewertung) werden grundsätzlich keine
Leistungszulagen vergeben. Anträge auf Leistungszulagen zu Zeitpunkten,
die im Besoldungsentwicklungsplan festgeschrieben sind, können in einem
vereinfachten Verfahren bearbeitet werden, sofern sie dem vorgesehenen
Kostenrahmen entsprechen (Regelvermutung normal guter Leistungen). Wenn
qualifizierte Einwände vorgetragen werden, wenn bereits nach einem
kürzeren Zeitraum eine Zulage beantragt wird oder wenn im Antrag eine
wesentlich höhere Zulage reklamiert wird, tritt ein komplexeres
Verfahren in Kraft, das in Bezug auf die Tiefe und die Verfahren der
Beurteilung der Leistungen einem Berufungsverfahren entsprechen soll.
Punktuelle besondere Leistungen sollen durch Einmalzahlungen honoriert
werden.
Wissenschaftsadäquate Bewertung
Die Leistung muß wissenschaftsadäquat in ihrer Gesamtheit bewertet
werden. Pauschalierte Punktsysteme sind ungeeignet und der Komplexität
der Tätigkeit nicht angemessen. Die Leistungsbewertung darf nicht durch
die Hochschulleitung oder den Dekan erfolgen, sondern soll zunächst auf
Fachbereichsebene, dann auf Hochschulebene in kleinen Gremien
durchgeführt werden, die ausschließlich mit Professoren besetzt sind.
Zulagenetat auf Hochschulebene
Soweit sich aus den Besoldungsentwicklungsplänen der Mitglieder eines
Fachbereichs ein Mittelbedarf für Leistungszulagen ergibt, sollen diese
Mittel den Fachbereichen aus dem Gesamtetat der Hochschule zur
Verfügung gestellt werden. Ein gewisser Prozentsatz des Besoldungsetats
soll der Hochschule als Ganzes zur Verfügung stehen oder aus anderen
Mitteln der Hochschule entnommen und u.a. für Sonderzahlungen
vorgesehen werden.
W3-Stellen an Fachhochschulen
Falls durchgängig W2-Stellen geschaffen werden, sollen in Zukunft
W3-Stellen dann eingerichtet werden, wenn Ämter mit herausgehobenem
Profil entstehen.
Übergangsregelungen für C2-Stelleninhaber
Der hlb Hessen empfiehlt eindringlich:
Nutzung aller freiwerdenden C3-Stellen für Zweitberufungen
Jede freiwerdende C3-Stelle soll bis zur Einführung der W-Besoldung an
jetzige C2-Stelleninhaber vergeben werden.
Verbindliche Regelungen für C2-Stelleninhaber
Bei oder kurz vor Inkrafttreten der W-Besoldung sollen alle noch
verbleibenden C2-Stelleninhaber in eine Besoldung übernommen werden,
die die aktuelle Entwicklungsperspektive inklusive der zu erwartenden
Zweitberufung nach C3 verbindlich festschreibt. Dazu gibt es
verschiedene Möglichkeiten. Der einfachste Weg ist die unmittelbare
Anhebung in die Besoldungsgruppe C3. Die damit verbundenen Kosten sind
geringer als oft vermutet wird.
Modellrechnungen und Freigabe von Mitteln für die Einführung des
W-Systems
Der hlb Hessen schlägt vor, verschiedene Szenarien für die Einführung
der W-Besoldung in ihren Konsequenzen für das Besoldungsvolumen
quantitativ durchzurechnen. Auf der Basis solcher Modellrechnungen kann
bewußt entschieden werden, ob gravierende Schwierigkeiten bei der
Umsetzung der Besoldungsreform in Kauf genommen werden sollen oder
welche Mittel erforderlich sind, um den Absturz des Erfolgsmodells
Fachhochschule zu vermeiden.
15.07.2002. Die Jahreshauptversammlung unseres Landesverbandes fand
am 28.06. in Frankfurt statt. Die Diskussion war geprägt von der
bevorstehenden Umsetzung der Besoldungsreform in Hessen.
Falls dabei keine zufriedenstellenden Übergangsregelungen für die
jetzigen C2-Professoren gefunden werden, werden die Fachhochschulen den
Übergang zur W-Besoldung nicht unbeschadet überstehen. Eine große und
aktive Gruppe der Professorenschaft würde in die Demotivation
getrieben, und es ist nicht auszuschließen, daß der eine Kollege oder
die andere Kollegin möglicherweise versucht sein könnte, sich gerade
den Aufgaben zu entziehen, die ein besonders hohes Engagement
erfordern. Die Hauptversammlung hat daher explizit beschlossen, der hlb
Hessen möge sich dafür einsetzen, daß die finanzielle
Entwicklungsperspektive der C2-Professoren bei der Umsetzung der
Besoldungsreform so erhalten bleibt, wie sie bei der Berufung bestand.
Auf der Tagesordnung standen auch die Wahlen zum Vorstand. Neuer
Vorsitzender ist Prof. Dr. Heckenkamp (FH Darmstadt), der dem
Vorstand bisher als Schriftführer angehörte. Prof. Dr. Wiese, seit
mehreren Jahren Vorsitzender des hlb Hessen, hat das Amt des
Schriftführers
übernommen und steht dem Vorstand somit weiterhin zur Verfügung. Der
langjährige Schatzmeister, Herr Prof. Faber, tritt in den
wohlverdienten
Ruhestand. Zu seinem Nachfolger wurde Prof. Dr. Heddrich gewählt. Die
Positionen der beiden stellvertretenden
Vorsitzenden blieben mangels Kandidatinnen und Kandidaten leider
unbesetzt. Die beiden Ämter werden bis zum nächsten Jahr kommissarisch
vom Schriftführer und vom Schatzmeister übernommen.
18.02.2002. Die Einführung der W-Besoldung ist beschlossen.
Bundesrat und Bundestag haben endgültig zugestimmt, und das sog.
Professorenbesoldungsreformgesetz ist mit der Veröffentlichung im
Bundesgesetzblatt rechtskräftig.
Das Bundesgesetz legt lediglich den Rahmen für die Besoldungsreform
fest und überläßt den Ländern einen erheblichen
Gestaltungsspielraum. Spätestens bis zum 31.12.2004 müssen die Details
in der Ländergesetzgebung geregelt sein. Festgelegt ist aber, daß an
Fachhochschulen W2- und W3-Stellen eingerichtet werden können
Ebenfalls per Bundesgesetz ist geregelt, daß alle Neuberufenen nach
Inkrafttreten der Landesgesetze im W-System besoldet werden.
Professorinnen und Professoren, die bereits im Amt sind und nach C
besoldet werden, können in diesem System verbleiben. Sie nehmen
weiterhin an den Dienstalterterssteigerungen und an den regelmäßigen
Gehaltsanpassungen teil. Diese "große Besitzstandswahrung" ist
keineswegs selbstverständlich. C-Professoren können aber jederzeit ins
W-System wechseln.
Viele wichtige Details, z.B. die Frage der Ruhegehaltsfähigkeit von
Zulagen, Verfahren zur Vergabe von Zulagen oder auch die
Zuständigkeiten für Entscheidungen, bleiben der Landesgesetzgebung
vorbehalten. Der hlb Hessen wird sich daher in den nächsten Monaten
gründlich auf die Diskussion auf Landesebene vorbereiten.
03.12.2001. Der Bundesrat hat die geplante Besoldungsreform mit den
Stimmen der CDU/CSU-regierten Bundesländer und des
Landes Brandenburg (35 von insgesamt 69 Stimmen) vorläufig gestoppt. In
einer Presseerklärung fordert Ministerin Wagner eine Überarbeitung des
Gesetzes:
"Die Bundesregierung ist mit ihrem Vorhaben, eine Jahrhundertreform zum
Hochschuldienstrecht vorzulegen, gescheitert. Herausgekommen ist nur
ein Reförmchen, das die dringend notwendige Modernisierung unserer
Hochschulen im Personalbereich eher verhindert als vorantreibt. Ich
freue mich, dass es Hessen gelungen ist, im Bundesrat die notwendige
Mehrheit der Länder zu gewinnen, um die Reform der Professorenbesoldung
im Vermittlungsausschuß erneut zu diskutieren. Das im Bundestag mit den
Stimmen der Regierungskoalition beschlossene Gesetz zur Reform der
Professorenbesoldung greift viel zu kurz und verhindert mit dem starren
Festhalten an der Kostenneutralität ein echtes Anreizsystem für mehr
Leistung in Wissenschaft und Forschung."
Auch der bayrische Kultusminister Zehetmair gehört zu den exponierten
Kritikern am neuen Besoldungsgesetz. Nach einem Artikel der
Süddeutschen Zeitung vom 01./02.12. wollen die Länder bei den
Verhandlungen über die Modifikationen der Gesetzesvorlage im
Vermittlungsausschuß darauf dringen, daß die Basisvergütungen in den
Besoldungsgruppen W2 und W3
nochmals deutlich angehoben werden und daß die Kostendeckelung
aufgegeben wird.
30.11.2001. Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung die
geplante Besoldungsreform abgelehnt und damit vorläufig gestoppt. Das
Vorhaben wird nun im Vermittlungsausschuß diskutiert. Wir informieren
Sie genauer, sobald uns Details vorliegen.
15.11.2001. Unser Kollege Juen vom hlb-Landesverband NRW ist auf
eine interessante Geschichte gestoßen, die wir Ihnen nicht
vorenthalten wollen. Hier seine Nachricht:
Keine Leistungsprämie für NRW-Beamte
Liebe Kolleginnen und Kollegen,12.11.2001. In der Bundestagsdebatte zur Besoldungsreform hat die
hessische Staatsministerin für Wissenschaft und Kunst,
Frau Wagner (FDP), harte Kritik am Gesetzesentwurf geäußert. Wenn diese
Reform noch gerettet werden könne, dann nur über den
Vermittlungsausschuß, sagte Frau Wagner nach einem Bericht unseres
Kollegen Kolbe vom hlb Berlin, der die Aussprache für den hlb verfolgt
hat. Frau Wagner habe insbesondere das starre Basisgehalt und die
Forderung nach Kostenneutralität kritisiert.
Das HMWK hat dazu heute die folgende Pressemitteilung herausgegeben:
Wissenschaftsministerin Wagner: Habilitationsverbot,
Kostenneutralität und starre Grundgehälter für Professoren
verhindern Modernisierungsschub an den Hochschulen
Berlin/Wiesbaden - "Die Bundesregierung ist mit ihrem Anspruch, eine Jahrhundertreform zum Hochschuldienstrecht vorzulegen, gescheitert. Übrig geblieben ist lediglich ein Reförmchen. Mit dem starren Festhalten an der Kostenneutralität wird ein echtes Anreizsystem für mehr Leistung in Wissenschaft und Forschung verhindert. Damit wird ein Modernisierungsschub an unseren Hochschulen verhindert und ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit eher geschwächt als gestärkt", kritisierte Hessens Wissenschaftsministerin Ruth Wagner im Bundestag in Berlin, der heute in Zweiter und Dritter Lesung die Gesetzentwürfe zur Änderung der Professorenbesoldung und des Hochschulrahmengesetzes abschließend beriet.
Wissenschaftsministerin Wagner kündigte an, dass Hessen bei den im November anstehenden Beratungen im Bundesrat die Anrufung des Vermittlungsausschusses beantragen werde - mit dem Ziel, dass wichtige Bestandteile der Gesetzentwürfe zur Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes und zur Änderung des Hochschulrahmengesetzes überarbeitet werden.
Die Ministerin wandte sich erneut gegen die Pläne des Bundes, feste Grundgehälter für Professoren einzuführen. "Es ist wenig sinnvoll, niedrige Grundgehälter festzusetzen, wenn diese bereits bei der Erstberufung auf Grund ihrer Qualifikation durch Leistungszulagen ergänzt werden müssten, um eine amtsangemessene Bezahlung zu erreichen. Die Länder brauchen Gehaltsbandbreiten, um Akzente bei Professorenbesoldung zu setzen und damit hochkarätige Wissenschaftler in Konkurrenz zur Wirtschaft und zu ausländischen Hochschuleinrichtungen an deutsche Hochschulen zu holen und dort zu halten", sagte die Ministerin. Sie kritisierte außerdem den vom Bund geplanten Verzicht auf die Habilitation bei der Einstellung von Hochschullehrern. "Die Habilitation ist ein anerkannter Qualifizierungsnachweis. Wir wollen keine Abschaffung der Habilitation auf kaltem Wege, sondern setzen uns für Vielfalt der wissenschaftlichen Leistungsnachweise bei der Einstellung von Professoren ein", sagte die Ministerin. Vor diesem Hintergrund sei auch die vom Bund vorgesehene Juniorprofessur als stringente Regeleinstellungsvoraussetzung nicht akzeptabel. "Hessen ist grundsätzlich für die Einführung von Juniorprofessuren, befürwortet aber eine Soll-Vorschrift im Hochschulrahmengesetz", sagte Ministerin Wagner.
12.11.2001. Der Bundestag hat mit den Stimmen der rot-grünen
Regierungskoalition am 09.11. das sog.
"Professorenbesoldungsreformgesetz" mit den Änderungen, die der
Innenausschuß vorgeschlagen hatte, angenommen. Bayern und Hessen wollen
den Vermittlungsausschuß anrufen.
In der Bundestagsdebatte wurde erneut deutlich, daß die Reform
bedeutsame Mängel aufweist. Mehrere Zeitungsartikel (Welt, FAZ,
Frankfurter Rundschau) haben die Kritikpunkte aufgenommen. "Die
Kritiker stecken nicht auf", titelt
Spiegel-online in einem
Artikel über den Beschluß des Parlaments. Und: "Im Bundesrat stehen
noch heftige Auseinandersetzungen bevor."
08.11.2001. Der Innenausschuss hat dem Bundestag am 7. November mit
den Stimmen der Regierungsparteien gegen die Stimmen von CDU/CSU, FDP
und PDS die Annahme des sog. "Professorenbesoldungsreformgesetzes" mit
wenigen Änderungen empfohlen. Die Beratungen in zweiter und dritter
Lesung finden im Parlament am 09. November statt.
Die Empfehlungen zur Änderung sind insbesondere:
1. Anhebung des Grundgehaltssatzes für W2 von bisher 3.580 Euro auf
3.724 Euro (=7.283,51 DM)
2. Anhebung des Grundgehaltssatzes für W3 von bisher 4.350 Euro auf
4.522 Euro (=8.844,26 DM)
3. Einführung der Möglichkeit, dass auch befristet gewährte Zulagen bei
wiederholter Vergabe als ruhegehaltfähig erklärt werden können
4. Verlängerung der Frist bis zur Anpassung der entsprechenden
Landesgesetze bis zum 31.12.2004
Diese Änderungen heilen nicht die wesentlichen Mängel des
Gesetzentwurfes, die während der Anhörung durch den Innenausschuss am
18. Oktober 2001 deutlich geworden sind. Zu diesen Mängeln zählen
(neben der Frage einer Übergangslösung für heutige C2-Stelleninhaber)
insbesondere:
1. dass die Einführung eines Zulagensystems in der Besoldung unter der
Vorgabe der Kostenneutralität nicht umsetzbar ist, insbesondere dann
nicht, wenn vom Ist-Stellenbestand ausgegangen wird
2. dass die vorgesehenen Grundgehälter der Professuren so gering sind,
dass sie ohne Zulagen nicht als amtsangemessen angesehen werden können
(wie es die Bundesregierung behauptet), und damit nicht die
verfassungsgemäße Vorgabe der amtsangemessenen Alimentation erfüllen
3. dass unklar bleibt, ob schon bei der ersten Berufung Leistungsbezüge
gezahlt werden können oder müssen
4. dass einheitliche Kriterien für Leistungsbezüge fehlen und es nicht
vorstellbar ist, dass ein Beurteilungsverfahren gefunden werden kann,
das "gerichtsfest" ist
5. dass massive Verschlechterungen in der Versorgung zu befürchten
sind, die zu den von der Bundesregierung geplanten Absenkungen für alle
Beamten (Senkung des Versorgungsniveaus auf 71,75 %) erschwerend
hinzukommen.
Die Vorsitzenden der hlb-Landesverbände haben während ihres Treffens
mit dem Bundespräsidium am 26. und 27. Oktober 2001 für den jetzt
eingetroffenen Fall beschlossen, die Innenminister der Länder über die
zwar im Innenausschuss festgestellten, aber nicht behobenen Mängel des
Gesetzes zu unterrichten und dazu aufzufordern, dem Gesetzentwurf die
Zustimmung im Bundesrat zu verweigern. Die einzelnen Landesverbände
werden diese Aufforderung
in den nächsten Tagen schriftlich übermitteln.
Der Bundesrat befaßt sich voraussichtlich am 30. November mit dem
Gesetzentwurf. Wir werden Sie weiter über den Stand der Dinge
informieren.
07.11.2001. Die Hochschul-Rektoren-Konferenz (HRK) teilt heute mit:
Am 6. November hat das Plenum der Hochschulrektorenkonferenz (HRK)
anlässlich der bevorstehenden zweiten Befassung des Bundesrates am 30.
November 2001 folgenden, einstimmigen Beschluss zu den Gesetzentwürfen
für die Reform der Professorenbesoldung und die Änderung des
Hochschulrahmengesetzes gefasst:
1. Die HRK unterstützt das Gesetzesvorhaben zur Besoldungsreform nicht
länger, da die bisherigen Stellungnahmen
der Länder den Schluss zulassen, dass sie nicht bereit sind, die
notwendigen zusätzlichen Mittel zur Finanzierung der Personalkosten
bereitzustellen. In Kenntnis des einstimmigen Beschlusses der
Finanzministerkonferenz vom 20. September 2001 appelliert die HRK
abermals an die Länder, entsprechende, schon von Anfang an geforderte
Länderfonds tatsächlich einzurichten.
2. Die HRK unterstützt die Ziele der Reform nach wie vor. Für sie war
und ist aber unabdingbar, dass die Ziele der Reform durch eine
entsprechende Umsetzung in den Ländern von den Hochschulen auch
tatsächlich erreichbar sind. Mit einer strikten Kostenneutralität ist
das nicht möglich.
3. Die HRK fordert die Länder deshalb abermals eindringlich auf,
zunächst der in der Gesetzesnovelle zum Besoldungsrecht enthaltenen
Option, zusätzliche Personalmittel zur Verfügung zu stellen, am 30.
November 2001 im Bundesrat zuzustimmen, und bei der Umsetzung in
Landesrecht auch tatsächlich von dieser Option Gebrauch zu machen, ohne
dabei die Hochschulfinanzierung an anderer Stelle zu mindern.
4. Die im Verhältnis zu den jeweiligen Gesamthaushalten der Länder
geringen Mehrbeträge sind deshalb schon am Anfang erforderlich, weil
zum einen in allen Hochschulen, vor allem in Fachhochschulen insgesamt
und den Universitäten in den neuen Ländern, Finanzmittel fehlen, um
leistungs- und arbeitsmarktbezogene Zulagen auch aus Anlass von
Berufungs- (und Bleibe-) verhandlungen zusätzlich zum "Grundgehalt" zu
vergeben. Zum anderen sind in Hochschulen mit einer relativ kleinen
Zahl an altershalber freiwerdenden Professuren die Beträge für die
weiteren Leistungszulagen viel zu gering, die aus wegfallenden
Alterszuschlägen "eingesammelt" werden müssten. Beides ist aber
erforderlich, um eine amtsangemessene Besoldung zu sichern und für
nennenswerte Zulagen aus Arbeitsmarktgründen oder für besondere
Leistungen die erforderliche finanzielle Grundlage zu schaffen.
5. Was die Novellierung des HRG angeht, so besteht die HRK gemeinsam
mit den anderen in der "Allianz" zusammengeschlossenen
Wissenschaftsorganisationen darauf, in dem § 44 Abs. 2 des
Gesetzentwurfes auf die Definition der Juniorprofessur als
Regelberufungsvoraussetzung zu verzichten und diese Vorschrift bis auf
den Schlusssatz zu streichen. Die Juniorprofessur kann
ihren Zweck nur erfüllen, wenn die Hochschulen in Fällen, in denen die
Marktlage es verlangt, auch deutlich mehr als die für W 1 vorgesehene
Vergütung bezahlen dürfen und wenn die Hochschulen die Juniorprofessur
tatsächlich international ausschreiben.
19.06.2001. Gestern hat auch die Bund-Länder-Kommission für
Bildungsplanung zum OECD-Bildungsbericht Stellung
genommen und herausgestellt, daß in den nächsten Jahren ein eklatanter
Mangel an Fachkräften droht. Der Kommentator der
Süddeutschen Zeitung schreibt dazu heute:
"Mit schnelleren Universitätsabschlüssen wie dem Bachelor wird es
allein nicht getan sein. Nun rächt es sich, daß
Bund und Länder die Fachhochschulen bislang stiefmütterlich behandelt
haben. Schlechter bezahlte Absolventen (gerade im
öffentlichen Dienst) und das Billig-Image der praxisorientierten
Studiengänge haben Studierwillige abgeschreckt oder an die ohnehin
überlasteten Universitäten getrieben. Die Fachhochschulen müssen
endlich aufgewertet und ausgebaut werden."
Vielleicht liest es ja der eine oder andere Politiker ...
Zum selben Thema mahnte gestern die Vorsitzende der
Kultusministerkonferenz, Frau Schavan, im Radio eine umfassende Reform
des Hochschulsystems an. Gleichzeitig forderte sie die Einführung von
Studiengebühren. Es sei illusorisch, die notwendigen Investitionen im
Hochschulbereich ausschließlich aus öffentlichen Mitteln zu
finanzieren. Das Studium müsse
außerdem einen engeren Bezug zum zukünftigen Beruf haben. Frau Schavan
wird mit den Worten zitiert:
"Die Hochschulen dürften nicht den Eindruck vermitteln, sie seien
hauptsächlich für zukünftige Wissenschaftler da. Das ist nur ein
kleiner Prozentsatz." Ignoriert Frau Schavan, Kultusministerin in
Baden-Württemberg,
die Fachhochschulen in ihrem eigenen Bundesland?
15.06.2001. Die hessische Ministerin für Wissenschaft und Kunst hat
sich dezidiert zur geplanten Dienstrechtsreform geäußert.
"Ich bin", so Ruth Wagner, "sehr erstaunt, dass die
Kompromissvorschläge, die wir in einer gemeinsamen
Ministerarbeitsgruppe zwischen Ländern und Bund formuliert haben, in
wichtigen Teilen des Entwurfs der Bundesregierung keinen Niederschlag
gefunden haben." Hessen werde sich deshalb in den jetzt anstehenden
Beratungen des Bundesrates für Änderungen der Gesetzesentwürfe in
wesentlichen Punkten einsetzen, kündigte die Ministerin in einer
Presseerklärung an.
Frau Wagner kritisiert scharf die geplante Abschaffung der
Habilitation. Die vorgesehene Regelung laufe darauf hinaus, die
Habilitation "auf kaltem Wege" zu verbieten. Die Ministerin äußerte den
(be-)merkenswerten Satz: "Man sollte
keine Reform mit Verboten machen."
Bedauerlich, so die Ministerin weiter, sei es auch, daß es bei der
Reform des Dienst- und Besoldungsrechts keine Grundsatzdiskussion über
die Möglichkeit gegeben habe, Professoren in Zukunft nicht im
Beamtenverhältnis zu belassen, sondern im Rahmen von
Angestelltenverträgen - wie in Unternehmen auch - frei aushandelbare
Vergütungen zu ermöglichen. Die Tatsache, daß man den bisher geltenden
Beamtenstatus beibehalte, führe nicht zu einem leistungsgerechten
Anreizsystem für junge Wissenschaftler.
Zu kritisieren seien auch die im Entwurf des Gesetzes zur Reform der
Professorenbesoldung vorgesehenen Sätze des Grundgehaltes für die
Besoldungsgruppe W 2 in Höhe von 7.000 Mark und für die
Besoldungsgruppe W 3 in Höhe von 8.500 Mark. Diese Beträge könnten
weder als amtsangemessen bezeichnet werden, noch seien sie geeignet,
eine Stärkung der Attraktivität der Professorenbesoldung im
internationalen Vergleich und im Wettbewerb mit der Wirtschaft zu
gewährleisten. Zwar könnten neben dem Grundgehalt variable Zulagen für
besondere Leistungen in Forschung, Lehre, Kunst, Weiterbildung und
Nachwuchsförderung gezahlt werden. Da sich die vorgesehenen Sätze des
Grundgehalts für die Bewerberinnen und Bewerber um Professorenämter auf
Grund ihrer Qualifikation und ihres Berufungsalters aber in der Regel
schon bei der Erstbewerbung als zu gering erweisen, müssten gleich zu
Beginn über das Grundgehalt hinaus Leistungszulagen in mehr oder
weniger großem Umfang gezahlt werden. Der damit verbundene
Evaluierungs- und Verwaltungsaufwand sollte möglichst vermieden werden,
so Ruth Wagner.
Es sei wenig sinnvoll, niedrige Grundgehälter festzusetzen, wenn diese
bereits bei der Erstberufung durch Zulagen ergänzt werden müssten, um
eine amtsangemessene Besoldung zu erreichen. Sinnvoller sei es
vielmehr, die Grundgehaltssätze so anzuheben, dass sie in der Regel bei
der Erstberufung auch ohne Zulagen dem Amt angemessen seien.
13.06.2001. Bei der Präsentation des neuesten OECD-Bildungsberichts
hat sich Frau Bulmahn wieder zur Dienstrechtsreform
geäußert. In einer Presseerklärung der Kultusministerkonferenz (KMK)
heißt es, angesichts des drohenden Fachkräftemangels
sei es richtig, die Attraktivität der Hochschulen für
Studienbewerberinnen und -bewerber weiter zu stärken und vor allem auch
mehr junge Leute zu einem Hochschulstudium zu bewegen. Und weiter:
"Ein entscheidender Schritt dafür ist die jetzt auf den Weg gebrachte
Dienstrechtsreform für die Hochschulen. Die Bundesregierung und die
Länder haben darüber hinaus in den letzten drei Jahren die Einführung
von Bachelor- und Masterstudiengängen auf 1044 Studiengänge stark
ausgeweitet. Da in der Regel Studienanfängerinnen und -anfänger keine
wissenschaftliche Karriere anstreben, ist das die richtige Antwort. Nur
so können die Hemmschwellen ein Studium anzutreten, abgebaut und
andererseits dem Bedarf am Arbeitsmarkt Rechnung getragen werden.
Außerdem werden verstärkt praxisorientierte Studiengänge angeboten."
Dies alles bieten wir an den Fachhochschulen schon seit Jahren an.
Anstatt dieses erfolgreiche System auszubauen,
die jahrzehntelangen Erfahrungen zu nutzen und verstärkt in die
Fachhochschulen zu investieren, werden an den Universitäten jetzt die
vorhandenen Studiengänge abgespeckt und angeblich berufsqualifizierende
(Bachelor-)Abschlüsse vergeben. Soll sich der "Praxisbezug" auf diese
Weise von allein einstellen? Wir sind gespannt, wie die Industrie mit
den ersten Uni-Bachelors umgehen wird.
06.06.2001. Auch in Hessen können jetzt staatlich anerkannte
Berufsakademien ihre Tätigkeit aufnehmen. In einer Pressemitteilung
schreibt das Ministerium für Wissenschaft und Kunst:
"Einstimmig hat der Hessische Landtag am Mittwoch das Gesetz über die
staatliche Anerkennung von Berufsakademien verabschiedet. Damit, so
Wissenschaftsministerin Ruth Wagner, werde in Hessen die Möglichkeit
geschaffen, weitere Bildungsangebote im tertiären Bereich einzurichten.
"Diese neuen Bildungseinrichtungen", so die Ministerin, "stehen neben
den vorhandenen Angeboten an den Hochschulen und unterscheiden sich vor
allem durch den hohen Praxisanteil in der dreijährigen Ausbildung, der
gerade auf die spezifischen Bedürfnisse der örtlich ansässigen
Unternehmen zugeschnitten ist."
Junge Leute können künftig nach einem Schulabschluß, der die
Hochschulzugangsberechtigung einschließt, die Ausbildung in einem
Betrieb mit einem einem dreijährigen Studium an einer Berufsakademie
kombinieren und danach ein staatlich anerkanntes Diplom mit dem Zusatz
BA erwerben. Dieser Abschluß, so die Wissenschaftsministerin, sei
allerdings kein Hochschulexamen, denn dafür müsse man noch zwei weitere
Semester studieren. Ein Vorzug der Berufsakademien sei jedoch ihre enge
Verzahnung mit der Praxis.
Die Qualitätsstandards für Berufsakademien seien 1995 von der
Kultusministerkonferenz für alle Länder beschlossen worden. Nach
Maßgabe der vereinbarten Kriterien seien die Berufsakademien in die
Hochschuldiplomrichtlinie der EU einbezogen. Darüber hinaus
seien die Absolventen der Akademien berufsrechtlich
Fachhochschulabsolventen gleichgestellt. Den Fachhochschulen empfahl
die Ministerin, die Berufsakademien nicht als Konkurrenz , sondern als
Anregung zu sehen, selbst dreijährige Studiengänge mit engem
Praxisbezug einzurichten.
"Es ist jetzt die Sache derjenigen, die über lange Zeit hinweg die
staatliche Anerkennung von Berufsakademien gefordert haben, dieses
Gesetz umzusetzen," hob die Ministerin hervor. An einzelnen Standorten
seien die Vorbereitungen schon sehr weit gediehen, an anderen
Standorten scheine man noch abzuwarten."
Wir meinen: wer Berufsakademien gefordet hat, soll sie jetzt auch
finanzieren - aber bitte nicht aus staatlichen Mitteln auf Kosten der
Fachhochschulen!
31.05.2001. Wir haben kürzlich schon angekündigt, daß der Ton in der
Diskussion um die Dienstrechtsreform nun schärfer wird. Der hlb hat in
der heutigen Ausgabe der Wochenzeitung DIE ZEIT eine Anzeige
geschaltet, die in drastischer Form auf die Auswirkungen
der vom Kabinett beschlossenen Gesetzesentwürfe hinweist. Diese
Maßnahme zielt auf Wirkung in der Öffentlichkeit, damit die spezielle
Situation der Fachhochschulen wahrgenommen wird. Auch die gut
informierte Presse schreibt über die Dienstrechtsreform
unter Schlagzeilen wie "Ende der Professorenherrlichkeit" oder
"Leistungsprinzip für Professoren".
In der Presseerklärung, die die Aktion begleitet, heißt es:
"Während eine große Spreizung der Einkommen an den Universitäten durch
deren inhomogene Professorenschaft
begründet ist, werden an den Fachhochschulen ausschließlich marktnahe
Lehrgebiete vertreten, die eine attraktive, hoch anzusetzende
Grundvergütung verlangen. Die Fachhochschulen bemühen sich um Bewerber
auf eine Professur, die nach Studium und Promotion eine erfolgreiche
Berufskarriere vorweisen können. Sie sollen ihre Erfolgsrezepte an die
Studierenden weiter geben. Die vorgesehenen Grundvergütungen sind in
Zukunft nur noch für lebensjüngere Bewerber attraktiv, die sich direkt
nach der Promotion ohne mehrjährige erfolgreiche Anwendung
wissenschaftlicher Erkenntnisse in der Praxis auf eine Professur an
einer Fachhochschule bewerben, denn die Lebensplanung der Bewerber
orientiert sich grundsätzlich am gesicherten Einkommen. Damit ist der
Verlust des Profils der Fachhochschulen vorprogrammiert."